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3.2.3 Erarbeitung einer Employer Value Proposition

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Die Definition der eigenen Arbeitgebermarke baut auf den identifizierten Stärken des Arbeitgeberimages auf. Wird dabei auf Alleinstellungsmerkmalen gegenüber der Konkurrenz Wert gelegt, kann das Unternehmen sich durch Differenzierung besonders profilieren (vgl. Walter et al., 2016, S. 6). Analog zur Unique Selling Proposition (USP) wird vom Aufbau einer Employer Value Proposition (EVP) gesprochen. Weniger ist dabei manchmal mehr. Augenmerk sollte auf Konsistenz mit Unternehmens- und Produktmarken und zudem auf Glaubwürdigkeit bezüglich der tatsächlich vorhandenen Bedingungen gelegt werden (vgl. Trost, 2012, S. 136 ff.).

Je mehr auf die Eigenheiten des Unternehmens als Arbeitgeber und auf symbolische Aspekte abgestellt wird, desto eher wirkt eine EVP selektiv. Erst damit entfaltet ein Employer Branding seine volle Wirkung. Da die Bewerber gleichzeitig auch (potenzielle) Kunden darstellen, ist Fingerspitzengefühl bei der Formulierung von Passungsaussagen gefragt.

Ähnlich wie bei der einzelnen Stelle wird es auch hier immer Aspekte geben, die weniger positiv sind. So gilt es zwar die Stärken hervorzuheben und an den Schwächen zu arbeiten, in erster Linie aber authentisch zu bleiben. Insbesondere in (wirtschaftlichen) Krisenzeiten, sei es in Folge eines generellen bzw. branchenweiten Konjunkturrückgangs oder aufgrund von Missmanagement, wird das Image oft nachhaltig geschädigt. Betroffene Unternehmen merken dies meist zeitverzögert, da in schlechten Zeiten das Personal eher ab- und nur im Einzelfall aufgebaut wird. Fundierte Aussagen zur Wechselwirkung von wirtschaftlicher Lage und Imagewirkung gibt es bislang wenig, das nachfolgende Beispiel kann aber der Veranschaulichung möglicher Einflüsse dienen.

Praxisorientierte Personalwirtschaftslehre

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