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3.5.2 Zusammenarbeit mit Dienstleistern und der Crowd

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Es gibt viele Möglichkeiten zur Erfüllung von Aufgaben – ohne, dass Personal eingestellt wird:

• Crowdsourcing, d. h. Arbeit wird digital für eine Gruppe von Menschen (crowd) ausgeschrieben (z. B. unter https://www.clickworker.de), wobei dies laut Umfragen bislang nur von rund 3 Prozent der Unternehmen in Deutschland genutzt wird (vgl. Lemmer, 2016, S. 18),

• Dienstverträge mit Freelancern, also freien Mitarbeitern oder Drittunternehmen,

• Werkverträge mit Selbständigen oder Unternehmen (im Ausland).

Da keine Arbeitsverhältnisse noch arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse entstehen, werden diese Arbeitskräfte rechtlich sowie faktisch meist nicht dem Personalmanagement zugeordnet. Beim Crowdworking/Crowdsourcing wird teilweise gänzlich auf Freiwilligkeit gesetzt und nur im Erfolgsfall erfolgt eine Gegenleistung. Es entstehen so regelmäßig Sach- und keine Personalkosten. Die Erschließung dieser Ressourcen findet häufig nicht über den HR-Bereich statt, sondern über den Einkauf. Auf der anderen Seite bestehen große Unsicherheiten der rechtlichen Einordnung eines solchen Verhältnisses. Auch wenn kein Arbeitsverhältnis begründet wird, können faktische Umstände für ein solches oder zumindest arbeitnehmerähnliche Verhältnisse sprechen, was entsprechende Konsequenzen bezüglich Rechten und Pflichten sowie Sozialversicherungen nach sich zieht (vgl. Redmann, 2017, S. 102 f.). Dies kann und muss weiter diskutiert werden, so wie derzeit mit Blick auf Crowdworker, für welche die Gewerkschaften generell einen Heimarbeitsstatus und damit arbeitnehmerähnliche Rechte vorschlagen. Momentan befinden sich rund 90 % der zumindest in Deutschland noch kleinen Zahl an Crowdworkern hauptamtlich in einem Angestelltenverhältnis, sind verbeamtet, noch in der Ausbildung oder bereits in Rente (vgl. Lemmer, 2016, S. 17). Die meisten der »Klickarbeiter« sehen ihre Tätigkeit dann auch eher als intensive Freizeitbeschäftigung. Da in der Regel über diese Tätigkeiten auch keine Absicherung (im Falle von Krankheit, Pflegebedarf, Arbeitslosigkeit und mehr) besteht, spricht die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung von digitalen Tagelöhnern. Eine Ein- und Abgrenzung wird schwer, denn unter den Begriff werden sehr unterschiedliche Tätigkeiten gefasst: Auf der einen Seite stehen sehr simple Aufgaben, wie etwa Klicks zu generieren. Außer einem (mobilen) Endgerät und einem Internetzugang bringen diese Aufgaben keine spezifischen Anforderungen mit sich. Auf der anderen Seite des Spektrums finden sich komplexe Projekt- und Expertenaufgaben. So bspw. bei der Entwicklung von Software oder E-Learnings, die in einzelne Auftragspakete zerlegt, verteilt und nachher wieder zusammengesetzt werden. Allen gemein ist die virtuelle Ausgestaltung des (Zusammen-)Arbeitens (eine von der IG Metall initiierte Übersicht über verschiedene Crowdworking-Plattformen und eine Bewertung mit Blick auf die Arbeitsbedingungen findet sich unter faircrowd.work).

Praxisorientierte Personalwirtschaftslehre

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