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§ 7. Wesen und Wesenskern; Wesenheit und Washaftigkeit (μορφή)

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Für ein tieferes Verständnis der Wesen und Washeiten ist nun eine Betrachtung ihres inneren Aufbaus nötig. Soeben wurde ein Unterschied zwischen »Begründendem« und »Begründetem« sichtbar. Es wurde ferner von ihnen gesagt, sie seien zusammengesetzt aus »Wesenszügen«. Aber wir wollen nicht nur die einzelnen Züge kennen, sondern wir suchen nach einem inneren Zusammenhang zwischen ihnen, der uns das Wesen verständlich machte. Solange wir diesen nicht kennen, »fehlt uns der Schlüssel, der uns die Fülle des Wesens aufschließt als einen zusammenhängenden Bau«. »Es gilt … verständlich zu machen, weshalb gerade diese Züge in dieser Verflechtung auftreten können und, das Vorhandensein eines Teils von ihnen vorausgesetzt, als Ganzes verbunden auftreten mußten nach geregelter innerer Zusammengehörigkeit.« Wir suchen nach einem »mehr oder weniger einfachen Kern von Grundzügen …, dessen Vorhandensein das der übrigen Fasern des Wesens nach klar erschauten oder mehr instinktiv uns leitenden apriorischen Gesetzen verständlich macht«. »Daß aber ein solcher Wesenskern, ja daß überhaupt eine zusammenhängende, nach inneren Notwendigkeiten begreifbare Struktur jedem Wesen innewohne, kann nun keinesfalls behauptet werden.« Sehr deutlich ist das Vorhandensein eines Wesenskerns bei der Wesenseigentümlichkeit eines Menschen. Hier vor allen Dingen suchen wir nach einem Grundbestand, von dem aus uns alles andere verständlich wird. Ähnlich bei andern geistigen und geschichtlichen Gebilden: z. B. bei der Politik Friedrichs des Großen oder bei einer Dichtung bemühen wir uns um einen »Schlüssel« zum Verständnis des Wesensbaus. Bei manchen anderen Gegenständen wäre ein solches Suchen sinn- und zwecklos. Wo wir auf »Wesen mit Kern« rechnen dürfen und wo das Forschen nach dem Kern ohne Erfolg bleiben müßte, darüber könnte nur eine durchgeführte Wesenslehre der verschiedenen Sachgebiete Auskunft geben. Hier kommt es zunächst nur darauf an, den Wesensaufbau als solchen zu verstehen.

Hering hat das Wesen als ποῖον εἶναι (Sosein) bezeichnet. Dabei ist das ποῖον, das So, so weit zu fassen, daß es auch das τί – das, was das Ding ist – einschließt. Zum Wesen dieses Dinges gehört nicht nur sein Rotsein, Weichsein, Duftendsein usw., sondern auch sein Rosesein oder Knospesein, das auf die Frage: Was ist es? antwortet. Ja, das τί εἶναι scheint uns das Wesen noch unmittelbarer auszudrücken, weil es darin in seiner Einheit und Ganzheit gefaßt ist, als jene dem Wesen zugehörigen einzelnen Züge. Andererseits sind die Einzelzüge zur Kenntnis unentbehrlich. τί und ποῖον, τί εἶναι und ποῖον εἶναι stehen in Zusammenhang, und die Aufdeckung dieses Zusammenhangs muß uns den Wesensbau als solchen erschließen.

Es gehört zur Rose als einem Körperding, Gestalt, Größe, Farbe und andere Beschaffenheiten zu haben. Diese Rose hat ihre ganz bestimmte Gestalt, Farbe, Größe usw. Wir sagen: die Rose ist rot; »rot« gehört zu ihrem ποῖον. Wir können dann auch sagen: die Farbe der Rose ist Rot (oder auch ein Rot, denn Rot ist noch keine letzte Bestimmtheit). Für die Farbe gibt Rot nicht ihr ποῖον an, sondern das, als was sie sich näher bestimmt, also etwas zu ihrem τί Gehöriges. Rot ist eine Farbe, und Farbe ist eine dingliche Eigenschaft. Man kann die Farbe auf das hin betrachten, was ihr Eigentümliches gegenüber Gestalt, Größe usw. ist. Und man kann sie auf ihre Bestimmtheit als Rot, Blau usw. betrachten. Das, was diese Farbe zur Farbe macht, ist das, was in ihr der Wesenheit »Farbe« entspricht. Und so entspricht in dieser Farbe, die Rot ist, das, was sie zum Rot macht, der Wesenheit »Röte«. »Farbe« und »Röte« sind einfache Wesenheiten. Aber »Rot« ist schon etwas Zusammengesetztes: es ist nicht nur Rot, sondern zugleich »eine Farbe«. Es hat an den beiden Wesenheiten »Röte« und »Farbe« Anteil. Es wurde gesagt, das, was das Rot zum Rot macht, entspreche der Wesenheit »Röte«. Es ist nicht die Wesenheit selbst, sondern ist etwas in dem Rot, ein anderes in diesem als in jenem Rot. Hering bezeichnet es als »Washaftigkeit« oder auch als μορφή, »die den Gegenstand zu dem ›formt‹, was er ist«. »Auch für die μορφή gilt, was wir vom Wesen sagten; sie ist ihrem Sinne nach μορφή an etwas, und zwar an einem ganz bestimmten. Sie ist seine μορφή.« Die Farbe der Rose hat eine μορφή in sich, die sie zum Rot macht, und hat dadurch Anteil an der Wesenheit »Röte«. Die μορφή der Farbe ist nicht unmittelbar die μορφή der Rose, aber mittelbar ist sie doch an deren Aufbau beteiligt; Hering bezeichnet sie daher als unmittelbare μορφή der Farbe und mittelbare μορφή der Rose, entsprechend die Rose und ihre Farbe als mittelbaren und unmittelbaren Träger der μορφή. Die Rose als Ganzes hat ihre eigene μορφή.

Es ist nicht das Gesetz aufzustellen: »Die Morphen eines Teiles sind Teile der Morphen des Ganzen.« (Die Morphe »Gleichseitigkeit« ist kein Teil der Morphe »Dreieckhaftigkeit«.) Es gibt aber eine Verschmelzung von Morphen zu einer Gesamtmorphe, z. B. von »Röte« und »Farbe« in der »Farbe der Rose, die Rot ist«. Dagegen bleiben das »Pferdsein« dieses Pferdes und sein »Haustiersein«, die beide sein τί εἶναι bestimmen, unverschmolzen.

Allgemein gilt: »Jedes μ ist ergänzungsbedürftig durch seinen Träger. Wenn nun die Ergänzungsbedürftigkeit verschiedener μ (μ1, μ2, μ3 …) durch denselben Gegenstand A gestillt wird, bilden diese μ mit A zusammen ein Ganzes. Die einzelnen μ sind mittelbar verknüpft durch A, können relativ zueinander selbständig sein. Eine Verbindung der μ untereinander zu einer fundierten Einheit ist damit nicht geschaffen.«

»Es müssen demnach besondere Beziehungen zwischen μ1 und μ2 obwalten, sollen wir eine Verbindung derselben zu einer fundierten Einheit erhoffen dürfen.« Derart ist die Verbindung von μ1 (Farbe) und μ2 (Röte) in einer bestimmten Farbe. »Daß μ2 nicht ohne μ1 an einem Träger auftreten kann, ist nicht zufällig, sondern gründet in dem Wesen von μ1 und μ2. Es erscheint ferner sicher, daß diese Fundierung in μ2 nicht eine mittelbare ist, derart, daß die beiden Morphen nur durch Vermittlung des Trägers verbunden wären, dem durch μ2 vorgeschrieben würde, zugleich μ1 in sich zu bergen. Zwar ist dies auch der Fall, aber nur deshalb, weil μ2 mit μ1 eine direkte Verbindung eingehen muß als der einzigen Form, in der es fähig ist, an einem Objekt aufzutreten.«

»Diese Verschmelzung der beiden Morphen ist nun aber eine so innige, daß wir nicht etwa eine bloße Verknüpfung von zwei Washaftigkeiten: ›Farbhaftigkeit‹ und ›Röte‹ vor uns haben, sondern eine (neue) Washaftigkeit: ›Rothaftigkeit‹ oder korrekter ›Rotfarb-Haftigkeit‹, allerdings in sich charakterisiert als eine nicht einfache, als eine, an der verschiedene ihre Kompliziertheit bedingende Komponenten aufgewiesen werden können. Diese Ergänzungsbedürftigkeit von μ2 durch μ1 möchten wir durchaus als unmittelbare bezeichnen.«

Ergänzungsbedürftigkeit und Verschmelzung von Morphen weisen auf einen wichtigen Unterschied hin: auf den von abgeleiteten oder zusammengesetzten und einfachen oder Ur-Wesenheiten und den entsprechenden von abgeleiteten und Ur-Morphen.

Es ist nun neben der Verschmelzung ergänzungsbedürftiger Morphen zu einer neuen zusammengesetzten Morphe auch eine Verbindung von Morphen möglich, die nicht unmittelbar durch einander ergänzungsbedürftig sind. So finden wir bei der Betrachtung der »Washaftigkeit, die das Pferd zu dem macht, was es im zoologischen Sinne ist«, »daß all die vielen einzelnen Züge, die der Zoologe aufzählt, lediglich ein mehr oder weniger enges Bündel verschiedener Elemente, nicht aber ein Novum eigener Qualität bilden. Wir haben hier offenbar vor uns ein Morphenkonglomerat, oder wenn man will, einen Morphenkomplex, nicht aber eine eigene komplexe oder gar einfache Morphe. Daher sprechen wir hier von einer unechten Morphe.«

Wir verstehen nun den Unterschied von Wesen mit und ohne Kern. »Die am Objekt auftretenden Washaftigkeiten schreiben ihm sein Sosein, sein Wesen vor. In den Fällen, wo der Bestand der an ihrem Träger auftretenden Morphen sich zu einer neuen echten Gesamtmorphe zusammenschließt, die als Morphe nicht beliebig und als diese Morphe überhaupt nicht in ihrem Bestand vermehrt oder vermindert werden kann, gewinnt auch das Wesen des Objektes den Charakter einer abgeschlossenen Einheit, deren Erfassen charakterisiert ist als ein neuer Akt der Erkenntnis gegenüber dem, der die Vielheit der einzelnen Züge des Wesens als einer Gruppe erfaßt.«

Die Rede vom Wesenskern kann dabei noch in verschiedenem Sinn aufgefaßt werden.

»1. Ist das So eines Gegenstandes eine komplexe echte Washaftigkeit, so ordnen sich die zunächst ohne Rücksicht auf ihren Zusammenhang festgestellten Einzelzüge des Soseins zu einem organischen Bau, sobald es gelungen ist, jene Morphe und das von ihr bedingte Gesamt-Sosein zu erschauen. Letzteres spielt hier eine Rolle, die der eines Kernes vergleichbar ist.« (Offenbar ist hier das Gesamtwesen selbst als Kern bezeichnet.)

»2. Besser angebracht ist das Bild vom Kerne in den Fällen von Fundierungszusammenhängen zwischen den Teilen des Objektes, wo auf Grund des Innewerdens der eine Teil oder einige Teile von ihnen beseelenden Washaftigkeiten bzw. Wesenheiten und ihrer mittelbaren Ergänzungsbedürftigkeit durch andere ein Verständnis des Vorhandenseins der andern Teile als Verkörperungen der jene fundierenden μορφαί bzw. εἴδη möglich ist. Hier spielt der den erstgenannten Teilen entsprechende Wesensteil zugleich die Rolle des Wesenskerns.«

Edith Stein: Endliches und ewiges Sein

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