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Sozialpsychiatrie

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Ausgehend von der Psychiatrie-Enquete zur Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland von 1975 hat sich die »Soziale Psychiatrie« als multidisziplinärer Arbeitsansatz in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen fest verankert. Seither hat sich eine ausdifferenzierte psychosoziale-psychiatrische Praxis im Umgang mit Menschen mit psychischen Störungen entwickelt (Clausen & Eichenbrenner 2016). Die Entstehung der ambulanten Krisendienste resultierte einerseits aus der Erfahrung, dass Krisen alle Menschen betreffen können, andererseits aber daraus, dass die sogenannten psychisch Kranken aufgrund ihrer erhöhten Vulnerabilität in besonderem Maß von Krisen betroffen und auf zeitnahe Krisenhilfe angewiesen sein können. In der Psychologie bezeichnen die Begriffe Krise, Krankheit und Gesundheit zunächst unterschiedliche Verfassungen; es gibt jedoch keine präzise beschreibbare »Nahtstelle« sondern nur fließende Übergänge.

Ob es sich um einen als gesund bezeichneten Menschen, einen »psychisch Kranken« oder eine Person mit einer geistigen Behinderung handelt, sie alle können in Krisen geraten und zeigen auch darin weiter gesunde, kranke oder behinderte Persönlichkeitsanteile. ( Kap. 8 Henssler & Escalera; Kap. 13 Aderhold).


Abb. 2.3: Fließende Übergänge bei Krisen

Praxis Krisenintervention

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