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Vorbemerkung

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Das 13. Jahrhundert ist im Verlauf der Kirchengeschichte des Mittelalters nicht bloß ein kalendarisch abgegrenzter Zeitraum. Das wird deutlich, wenn man auf den ersten und den letzten Papst dieser Jahre sieht, Innozenz III. (1198–1216) und Bonifaz VIII. (1294–1303). Relativ jung bestieg der 1160/61 geborene Lothar von Segni am 22. Februar 1198 den Stuhl Petri. Der Adlige, Verwandter dreier Kardinäle, war juristisch gebildet und auch schon als theologischer Schriftsteller hervorgetreten. Die ihm eigene Verbindung von unbeugsamem politischem Durchsetzungswillen und hochgespannter juristisch-theologischer Auffassung seiner Amtsbefugnisse lässt seinen Pontifikat in der Rückschau als Peripetie in der mittelalterlichen Geschichte des Papsttums erscheinen. Einerseits führte er als Kirchenorganisator und -reformer sowie als Politiker die Impulse seiner Vorgänger schöpferisch fort; anderseits traf er vielfach Richtungsentscheidungen, die seinen Nachfolgern das Gesetz des Handelns vorgaben. Nach Bonifaz VIII. stand fest, dass der von Innozenz aufgestellte Anspruch auf Vorherrschaft über die politischen Mächte nicht durchsetzbar war: Mit dem letzten Pontifikat des 13. Jahrhunderts endete eine deutlich abgegrenzte Periode in der Geschichte der mittelalterlichen Katholischen Kirche und des Papsttums, welche mit dem ersten Pontifikat des Jahrhunderts begonnen hatte.

Mit Innozenz begann eine Periode kirchlicher Reformbemühungen, die das gemeinsame Ziel verfolgten, die Christenheit zu einer rechtlich gegliederten Einheit unter dem Papst zu formen. Nicht zuletzt durch die im 13. Jahrhundert entstehenden neuen Bettelorden konnte vieles davon dauerhaft realisiert werden. Leben und Frömmigkeit orientierten sich fortan strenger als je zuvor an den Vorgaben der Kirche, deren irdisches Haupt immer mehr zur bestimmenden Größe wurde; die Tätigkeit der Bettelmönche steigerte Seelsorge und Predigt auf zuvor ungeahnte Weise intensiv wie extensiv. Die Ketzereien wurden als kirchlich-politische Machtfaktoren ausgeschaltet; gegen ihr subversiv-verborgenes Fortleben wurden höchst effiziente Maßregeln entworfen, wobei wieder die neuen Orden tragende Funktionen übernahmen. Die forcierten Bemühungen, den universalen Geltungsanspruch der vom Papst geleiteten Kirche durch die Wiederaufrichtung der Hoheit über die „heiligen“ Stätten des vorderen Orients und die Bereinigung des Schismas von 1054 einzulösen, schlugen jedoch fehl.

Die Geschichte des Kirchenrechts und der Theologie im 13. Jahrhundert bezeugen je auf ihre Weise den Erfolg der Integrations- und Formierungsbemühungen – nicht zuletzt durch den Einsatz der neuen Orden: Das Kirchenrecht transformierte sich zum päpstlichen Recht; die Theologie brachte, institutionell neu formiert und beflügelt durch neue philosophische Impulse, Systeme hervor, die auf neue Weise das Ganze der Wirklichkeit vom christlichen Glauben her, wie ihn die kirchliche Autorität deutete, auslegten und so ihrerseits den Herrschafts- und Leitungsanspruch der Papstkirche untermauerten.

Ökumenische Kirchengeschichte

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