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Das Papsttum, das Imperium und die Königreiche

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Als Kaiser Heinrich VI. am 28. September 1197 ganz unerwartet starb, hatte er vorgesorgt: Sein noch nicht dreijähriger Sohn Friedrich war schon zum Deutschen König gewählt, und seine Krönung in Aachen stand unmittelbar bevor. Als jedoch der Welfe Otto, Graf von Poitou, von einer Adelspartei 1198 zum König (Otto IV.) gewählt und gekrönt worden war, gab Heinrichs Bruder, Philipp von Schwaben, seinen Plan auf, dem Neffen die Regierung zu sichern, und ließ sich seinerseits zum König wählen und krönen.

Papst Innozenz III., Vormund Friedrichs und Lehnsherr seines mütterlichen Erbreichs in Süditalien, wurde von beiden Parteien als Koalitionspartner umworben, vermied aber zunächst jede Festlegung und verhandelte geheim mit beiden Konkurrenten. Erst 1200/01 trat er offen auf des Welfen Seite: Der hatte in Neuß die päpstlichen Rekuperationen anerkannt, dem Papst Unterstützung seines Anspruchs auf Oberhoheit über das süditalienisch-sizilianische Normannenreich zugesagt und in Norditalien auf eine selbständige Machtpolitik verzichtet. Seine Befugnis zur Entscheidung zu Ottos Gunsten begründete Innozenz mit seinem aus der Translatio Imperii erfließenden Recht, über die Eignung des gewählten Königs zu befinden. Dennoch dauerte der Thronstreit an, und Innozenz blieb mit Philipp in Fühlung. Kurz bevor dieser den Streit für sich entscheiden konnte, wurde er jedoch am 12. Juni 1208 in Bamberg durch Otto von Wittelsbach ermordet. Otto IV. wurde 1209 erneut gekrönt; er erneuerte und erweiterte seine Versprechen an den Papst: In der Reichskirche verzichtete er auf das Spolien- und Regalienrecht sowie die Mitwirkung bei den Bischofswahlen und gab den Verkehr zwischen den Bischöfen und dem Heiligen Stuhl frei.

Unmittelbar nach seiner Kaiserkrönung 1209 jedoch griff er ungeachtet des päpstlichen Bannes nach Süditalien und Sizilien aus: Erneut drohte eine Umklammerung des Patrimonium Petri von Norden und Süden her. 1211 exkommunizierte ihn der Papst und löste die Untertanen von ihren Treueiden; zusammen mit Philipp II. August von Frankreich und einer Partei deutscher Reichsfürsten lancierte der Papst nun den inzwischen für volljährig erklärten Friedrich, der im September 1211 zum König (Friedrich II.) gewählt wurde. Unterstützt von dieser Koalition, trat er den Endkampf gegen den Welfen an.

Philipp II. August hatte seinerseits einen exemplarischen Konflikt mit dem Papst hinter sich. Unmittelbar nach der Hochzeit hatte er seine Gemahlin Ingeborg von Dänemark verstoßen und 1196, allen päpstlichen Mahnungen und Drohungen zum Trotz, erneut geheiratet. Innozenz hatte die Sache gleich nach seinem Amtsantritt energisch wieder aufgenommen, indem er den König direkt schriftlich ermahnte – ohne Erfolg. Erst als ein Legat Anfang 1199 das Interdikt verhängt hatte, zeigte sich der König verhandlungsbereit; er stimmte dann einer Regelung zu, die ihn, zumal seine neue Frau gestorben war, nicht dauerhaft band, ihm jedoch notdürftig erlaubte, das Gesicht zu wahren: Innozenz, der politisch den König als zuverlässigen Partner benötigte, konnte es sich deshalb nicht leisten, die moralischrechtliche Norm gegen ihn mit aller Konsequenz geltend zu machen. Der Rollenzwiespalt des Papstes als moralische Instanz mit universalem Geltungsanspruch und als Subjekt partikularer politischer Interessen lässt sich an diesem Fall besonders deutlich studieren.

Otto IV. stand seinerseits im Bündnis mit Johann ohne Land von England, der sich im Krieg mit Frankreich befand. So besiegelte die englische Niederlage bei Bouvines 1214 zugleich sein Schicksal.

In diesen Kampf war der Papst noch einmal auf eigene Weise verwickelt: Nach einer zwiespältigen Erzbischofswahl 1206 hatte er seinen Studiengenossen Stephan Langton zum Erzbischof von Canterbury geweiht. Dem verweigerte jedoch König Johann ohne Land die Investitur. Daraufhin bannte ihn 1208/09 der Papst und verhängte das Interdikt. 1213 entband Innozenz die Untertanen von ihren Treueiden und wertete den Krieg Frankreichs gegen England zum Kreuzzug auf. Solchermaßen in die Enge getrieben, vollzog Johann eine radikale Kehrtwendung: Er erfüllte die Forderungen des Papstes und übergab diesem sein Reich als zinspflichtiges Lehen, wodurch er den Papst zu dessen Schutz verpflichtete (1213–1366); in seinem Kampf gegen den rebellierenden Adel und die ihm abgepresste „Magna Charta“ (1215) hatte er in Innozenz einen zuverlässigen Verbündeten.

Nach Ottos militärischer Katastrophe zerfiel die Opposition gegen Friedrich II. In der Goldenen Bulle von Eger (12. Juli 1213) nahm Friedrich Ottos Zugeständnisse an den Papst auf. Er verzichtete auf die rekuperierten Gebiete in Mittelitalien sowie auf jede Mitwirkung bei Bischofs- und Abtswahlen; ferner gewährte er bei kirchlichen Rechtsstreitigkeiten das Recht zur Appellation an die Kurie: Die Struktur der Reichskirche war damit zerstört. Die Bischöfe wurden weiter zu Territorialfürsten; ihren übergeordneten Rechts- und Loyalitätsbezug hatten sie nicht mehr im König/Kaiser, sondern im Papst.

Am 1. Juli 1216 nahm der Papst Friedrich zudem das Versprechen ab, er werde nach der Kaiserkrönung sein normannisches Erbe, das süditalienische Königreich, seinem Sohn Heinrich überlassen. Nach dem Tod des Papstes (16. Juli 1216) begann Friedrich jedoch, seinen Sohn im Reich zu etablieren und schuf in Apulien und Sizilien, dem von seiner Mutter ererbten normannischen Königreich, einen „zentralisierten Beamtenstaat, in dem nur der Wille des Herrschers galt“ (H. Grundmann). Trotzdem krönte ihn Innozenz’ Nachfolger Honorius III. (1216–1227) am 22. September 1220 zum Kaiser; Friedrich sagte zu, das Reich und sein süditalienisches Erbe niemals zu vereinigen und gewährte päpstlichen Rechtsansprüchen erhebliche Konzessionen (Steuerfreiheit kirchlichen Besitzes, Verbindung von Reichsacht und Kirchenbann, Engagement im Kampf gegen die Ketzerei). In seinem Königreich wurden jedoch die Kirchenstrukturen ohne Rücksicht auf Ansprüche des kanonischen Rechts gestaltet. So schuf Friedrich weiteres Konfliktpotenzial in seinem Verhältnis zum Papsttum.

Daneben entstand ein weiterer Streitgegenstand: An dem auf dem Vierten Laterankonzil initiierten (5.) Kreuzzug, der bei Damiette im Nildelta (1217–1221) scheiterte (s.u. S. 98f.), beteiligte sich Friedrich entgegen seinen wiederholten Versprechungen nicht. Honorius III. gab dem Kaiser die Schuld an der Katastrophe und drängte auf Wiedergutmachung durch Einlösung des Kreuzzugsversprechens, vermied aber geduldig den Bruch. Im August 1227 schien die Rechnung des wenige Monate zuvor verstorbenen Papstes aufzugehen: Ein ansehnliches Kontingent stach von Brindisi aus unter der Führung des Kaisers, der mittlerweile die Erbtochter Johanns von Brienne, des Titularkönigs von Jerusalem, geheiratet hatte, in See. Es brach jedoch eine Epidemie aus. Auch Friedrich erkrankte und machte schon nach wenigen Tagen kehrt. Der neue Papst, Gregor IX. (1227–1241), ein Verwandter Innozenz’ III. und wie dieser sowohl akademisch gebildeter Kanonist und Theologe als auch versierter Politiker, ließ sich nicht mehr auf Verhandlungen ein: Er verhängte über Friedrich den Bann und über seinen jeweiligen Aufenthaltsort das Interdikt, knüpfte ein Bündnis mit den norditalienischen Städten und warb im Reich für die Absetzung des Kaisers.

Dennoch unternahm Friedrich seinen Kreuzzug: Kampflos erlangte er vom Sultan von Ägypten für die lateinischen Christen auf zehn Jahre das Besitz- und Befestigungsrecht über Jerusalem, Bethlehem und Nazareth sowie freien Zugang zum Meer; im Gegenzug sollten den Muslimen Pilgerfahrten nach Jerusalem möglich bleiben. Am 18. März 1229 nahm Friedrich als Erbe seiner inzwischen verstorbenen Frau und als Stellvertreter des minderjährigen gemeinsamen Sohnes die Krone des Königreichs Jerusalem. Der auf ihm liegenden Exkommunikation trug er insofern umsichtig Rechnung, als jede liturgische Krönungszeremonie unterblieb („Gang unter der Krone“).

Als der Kaiser am 10. Juni 1229 heimkehrte, war der Krieg ausgebrochen: Kaiserliche Truppen standen im Patrimonium Petri, während päpstliche Truppen, unterstützt durch die Predigten von Franziskanern, in Friedrichs Königreich einrückten. Nach raschen militärischen Erfolgen erkaufte Friedrich mit erheblichen Zugeständnissen den Friedensschluss im Vertrag von S. Germano (Juli 1230): Er verzichtete auf alle territorialen Ansprüche gegen das Patrimonium Petri und gewährte in seinem süditalienischen Reich freie Bischofswahlen und die Immunität des Klerus.

Ein weiterer Konfliktherd blieben die lombardischen Städte. Sie widersetzten sich der kaiserlichen Herrschaft in Oberitalien ebenso wie der territorialen Konsolidierung des Patrimonium Petri und unterhielten enge Verbindungen zum stadtrömischen Adel, der mit dem Papst um die Herrschaft in der Stadt rang. Einen Reichstag in Ravenna 1231 boykottierten sie, wodurch es Friedrich möglich wurde, den Papst als Bundesgenossen gegen sie zu gewinnen. Trotzdem behielten sie ihre politische Handlungsfähigkeit, die sie zum Aufstand nutzten, als im Reich eine von Friedrichs Sohn Heinrich (VII.) geführte Rebellion gegen den Kaiser ausbrach. Als Friedrich diese Rebellion niedergerungen und eine Neuordnung des Reiches ins Werk gesetzt hatte, rüstete er zu einem Feldzug gegen die lombardischen Städte (Mainzer Hoftag 1235), der trotz rascher Anfangserfolge steckenblieb.

Angesichts der akuten Gefahr einer Doppelherrschaft Friedrichs in Nord- und Süditalien zerbrach erneut der Friede mit dem Papst: Dieser beanspruchte zunächst unter Berufung auf das besondere Gehorsamsverhältnis des Kaisers zum Papst eine oberherrliche Schiedsrichterrolle, um Friedrich am vollen Zugriff auf die lombardischen Städte zu hindern; der hielt an seinen militärischen Optionen fest. Beschwerden über Verletzungen der Friedensbestimmungen von S. Germano und ein neuer Konflikt um Sardinien boten dem Papst den Anlass, die Schiedsrichterrolle fallen zu lassen und offen gegen Friedrich Partei zu ergreifen: Nachdem er zunächst mit Genua und Venedig ein Geheimbündnis gegen ihn abgeschlossen hatte, bannte er am Palmsonntag 1239 den Kaiser erneut.

Der publizistische Kampf verschärfte sich noch einmal erheblich: Der Kaiser beteuerte seine unzweifelhafte Treue zur römischen Kirche und beschuldigte den Papst des Wortbruchs und der Hinterlist. Der Papst wiederholte alle alten Anschuldigungen, hob sie jedoch auf eine neue Ebene, indem er den Kaiser als endzeitlichen Feind des christlichen Glaubens (Apk 13,1ff.) brandmarkte: Er leugne die Amtsvollmacht des Papstes, sehe in sich selbst den Vorläufer des Antichrist und habe Moses, Christus und Mohammed als Betrüger bezeichnet. Dieser Vorwurf löste bis in die Gegenwart andauernde Debatten über die persönliche religiöse Haltung des Kaisers aus; es ist jedoch zu beachten, dass in ihm eindeutig legitimationsstrategische Interessen des Papstes leitend sind, der den Kampf gegen den konkreten politischen Gegner als Realisationsgestalt des einen metahistorischen Kampfes der Christenheit gegen ihren Feind kennzeichnen will, um ihm den Rang eines Kreuzzuges beilegen zu können.

Friedrich wiederum warf dem Papst vor, er habe sich durch eklatanten Missbrauch seines Amtes als unwürdig erwiesen und sei seinerseits als Antichrist zu qualifizieren (Apk 6,4; 12,9). Wohl um zu demonstrieren, dass er im Papsttum die andere oberste Gewalt in der Christenheit achte und nicht zu usurpieren gedenke, hat er jedoch, anders als etwa sein Großvater, nie versucht, einen Gegenpapst einzusetzen.

Indessen konnte er bedeutende militärische Erfolge verzeichnen. Als Gregor IX. am 22. August 1241 starb, hatte Friedrich weite Teile Mittel- und Norditaliens in die Verwaltung seines Reiches eingegliedert.

Nach dem zweiwöchigen Intermezzo Coelestins IV. und anschließender langer Sedisvakanz wurde am 25. Juni 1243 der Kanonist Sinibald Fieschi zum Papst gewählt; er regierte unter dem Namen Innozenz IV. (bis 1254). Zunächst schien sich eine Herabstufung des Konflikts auf die Ebene der Realpolitik anzubahnen. Als unlösbar erwies sich wieder die Frage der lombardischen Städte. Bevor der Bruch manifest geworden war, entwich der Papst aus Rom und begab sich nach Lyon. Dorthin berief er eine (fast ausschließlich aus den romanischen Ländern beschickte) Synode. Dieses (nach römisch-katholischer Zählung 13. Ökumenische) Konzil diente dem Papst als Kulisse für die Absetzung Friedrichs II. kraft seiner Schlüsselgewalt, die allerdings in der politischen Welt nicht allgemein durchschlug – allein im Reich zerfiel die Königsherrschaft Konrads IV., des Sohnes und Mitkönigs Friedrichs II., im Kampf mit Fürstenkoalitionen und Gegenkönigen.

Der Kaiser appellierte an ein rechtmäßiges Konzil, bekräftigte seine Rechtgläubigkeit und intensivierte den Kampf. Mordanschläge überlebte er; der Krieg zerfaserte v.a. in Norditalien in ein schwer überschaubares Gewirr von äußerst erbittert und brutal geführten Einzelauseinandersetzungen, die zu keiner dauerhaften Entscheidung führten. Unbesiegt, aber sieglos starb Friedrich am 13. Dezember 1250, nachdem er die Absolution empfangen hatte und mit einer Zisterzienserkutte angetan worden war.

Im Reich gedieh unter schwachen Königen die Autonomie der geistlichen und weltlichen Territorialfürsten. Der Hauptschauplatz des Endkampfes gegen die Staufer war das süditalienisch-sizilianische Königreich, und hier entschied sich zugleich mittelfristig das politische Schicksal des Papsttums. Während Friedrichs Erben, Konrad IV., später dessen Sohn Konradin, und der uneheliche Kaisersohn und Halbbruder Konrads, Manfred, sich mit- und widereinander bemühten, dort ihr Erbe zu erhalten, galt das Königreich nach Lesart der päpstlichen Lehnsherren als vakant.

Es musste also ein Lehnsmann gefunden werden, der im päpstlichen Auftrag das süditalienische Königreich den Staufern entriss. Endlich kam Karl von Anjou, der Bruder des französischen Königs, zum Zug. In Kämpfen, die sich bis 1268 (Hinrichtung Konradins nach der Schlacht von Tagliacozzo) hinzogen, bemächtigte er sich des Königreichs. Hatte die päpstliche Politik anfangs versucht, seine Einflusssphäre auf Süditalien zu begrenzen, so erwies sich das wegen der Verquickung mit norditalienischen Konflikten als unmöglich. Während der Pontifikate zweier gebürtiger Franzosen wurde Karl zum Reichsvikar der Toskana und zum römischen Senator ernannt. Damit war das Patrimonium Petri wieder von Norden und Süden her umklammert.

Das Papsttum geriet zusehends unter bestimmenden Einfluss Karls sowie Karls II., seines Nachfolgers und damit ins politische Fahrwasser Frankreichs – es entstand also eine Konstellation, die mit derjenigen, welche mit dem Kampf gegen Friedrich II. hatte abgewehrt werden sollen, unverkennbare Ähnlichkeiten aufwies. Kennzeichnend ist die (erfolglose) Unterstützung der Ansprüche der Anjous durch Kreuzzugsaufrufe, nachdem Peter III. von Aragón im Gefolge der Sizilianischen Vesper (1282) die Insel Sizilien vom süditalienischen Reich abgetrennt und die Franzosen vertrieben hatte.

Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte diese Abhängigkeit, als Karl II. den Greis Petrus vom Morrone unter dem Namen Coelestin V. zum Papst erheben ließ (1294). Als Asket beeindruckte er seine Zeitgenossen; als Papst erwies er alsbald seine völlige Unfähigkeit, und nach fünf Monaten trat er, ein bislang einmaliger Fall in der Geschichte des Papsttums, zurück.

Alsbald wurde er zum Kristallisationspunkt apokalyptischer Hoffnungen („Engelspapst“); die Erinnerung an ihn wurde zur schweren Hypothek, die auf dem Pontifikat seines Nachfolgers, Bonifaz VIII. (1294–1303), lastete. Der stammte aus dem stadtrömischen Adelsgeschlecht der Caetani und hatte sich, juristisch gebildet, schon in diplomatischen Missionen bewährt. Sein Kampf um die Rückgewinnung Siziliens für die päpstliche Lehnshoheit und gegen Karl II. von Anjou verschränkte sich mit Auseinandersetzungen mit der rivalisierenden Familie Colonna: Ein vermögensrechtlicher Streit eskalierte zum Krieg, den der Papst zum Kreuzzug erklärte.

Im Verhältnis zu Frankreich war er konfliktbereit; Streitpunkte waren eine Steuerforderung der französischen Krone an den Klerus zur Unterstützung des Krieges gegen England und die Besetzung des Bistums Pamiers. In der von beiden Seiten auch mit den Waffen der Publizistik geführten Auseinandersetzung prallten die konträren Auffassungen von Papstgewalt, Königsrecht und Kirchenfreiheit scharf aufeinander. In der Bulle Unam Sanctam (1302) schärfte Bonifaz die Heilsnotwendigkeit der hierarchischen Kirche ein und formulierte den Anspruch des Papsttums auf Superiorität über die weltlichen Gewalten noch einmal in aller Konsequenz. Knapp ein Jahr später (7. September 1303) nahmen in Anagni der französische Kanzler Guillaume de Nogaret und Sciarra Colonna den Papst gefangen. Zwar wurde er schon zwei Tage später wieder befreit, aber nur tief gedemütigt und seiner finanziellen Ressourcen beraubt konnte er nach Rom zurückkehren, wo er Wochen später starb. Im tragischen Geschick dieses Mannes hat die Uneinlösbarkeit des päpstlichen Anspruchs auf Oberherrschaft über die politischen Mächte ihre symbolische Konkretion erfahren.

Ökumenische Kirchengeschichte

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