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V. Menschenwürde als Anspruch oder Ergebnis von Anerkennung bzw. Erzeugung?
ОглавлениеWährend die bisher erörterten Auffassungen die Menschenwürde als tatsächlich bestehende Eigenschaft des Menschen bzw. ökonomischer Verhältnisse verstehen, soll die Menschenwürde nach Meinung einiger Skeptiker ein bloßer normativer Anspruch gegenüber anderen sein oder von der Anerkennung durch andere oder der Erzeugung durch die Begriffs- bzw. Wertegemeinschaft oder gar der Philosophie abhängen.
Nach Peter Schaber soll die Menschenwürde lediglich in einem solchen normativen Anspruch bestehen, den Personen anderen gegenüber legitim geltend machen können.27 Dabei soll es sich um den Anspruch auf Selbstachtung handeln, welche wiederum im Recht der Person liege, über wesentliche Bereiche des eigenen Lebens verfügen zu können.28 Mit dieser Auffassung wird die tatsächliche Eigenschaft der Menschen, Wünsche und Ziele über eigene Belange oder eine wesentliche soziale Stellung zu haben, vierfach relativiert: (1) Nicht die tatsächliche Eigenschaft der Menschenwürde als Selbstbestimmung über die eigenen Belange und wesentliche soziale Stellung wird anerkannt, sondern nur ein normativer Anspruch, der nach Grund, Inhalt und Reichweite zweifelhaft und diskutierbar ist. (2) Dieser normative Anspruch soll sich zudem nicht wenigstens direkt auf die Selbstbestimmung oder wesentliche soziale Stellung beziehen, sondern nur auf die je individuelle, veränderliche „Selbstachtung“ als „Weise, wie man mit sich und mit anderen umgeht“. (3) Die geschützte Selbstachtung wird wiederum nicht tatsächlich verstanden, sondern nur als „Recht“, also ihrerseits normativer Anspruch. (4) Schließlich soll kein Recht des Individuums, über sein Leben als Ganzes und damit über alle Aspekte zu verfügen, bestehen, sondern lediglich ein Recht, über „wesentliche Bereiche“ zu bestimmen, was ebenfalls nur normativ festlegbar ist. Dieser reduktive Vorschlag zum Verständnis der Menschenwürde weicht von den bisher dargestellten historischen, politischen und rechtlichen Begriffen sowie Regelungen der Moral, der Politik und des Rechts sehr weitgehend ab. Er entbehrt deshalb der Überzeugungskraft, denn jede philosophische Theorie muss zunächst die begrifflich erkannte Wirklichkeit aufnehmen.
Im Sinne einer „Anerkennung durch andere“ versteht Hasso Hofmann die Menschenwürde.29 Bei der Würde soll es sich um einen „Relations- und Kommunikationsbegriff“ handeln. Schutzgut sei die „mitmenschliche Solidarität“. Die Würde könne nicht losgelöst von einer konkreten Anerkennungsgemeinschaft gedacht werden. Und auch für Jürgen Habermas beruht die Würde lediglich auf den interpersonalen Beziehungen reziproker Anerkennung.30 Auch diese Meinungen widerstreiten dem Verständnis der Menschenwürde als tatsächlicher Eigenschaft. Nicht mehr die wirkliche Selbstbestimmung über die eigenen Belange oder die wesentliche soziale Stellung des einzelnen betroffenen Menschen soll für die Menschenwürde entscheidend sein, sondern die bloße normative Anerkennung bzw. kommunikative Erzeugung durch die soziale Gemeinschaft und damit die Fremdbestimmung durch andere bzw. ein Kollektiv. Hat eine Sklavenhalter-, Folter- oder Ausbeutergesellschaft die Menschenwürde noch nicht anerkannt, dann besteht sie auch nicht. Und warum sie bestehen bleiben soll, wenn sie von einer Gesellschaft, etwa einer, von George Orwell in seinem Roman „1984“ beschriebenen, nicht mehr anerkannt wird, ist nicht einzusehen. Die Unabhängigkeit der Selbstbestimmung des Menschen von der gesellschaftlichen Anerkennung wird mit dieser Meinung verneint.