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7. Menschenwürde und Menschenrechte
ОглавлениеDer Gedanke der Rechte im Sinne individualistischer Schutzrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, die seine Privatheit schützen, ist dem Konfuzianismus fremd, nicht anders als dem europäischen Denken bis zur Neuzeit, als sich der Gedanke eines Rechts in Europa von anderen normativen Gesichtspunkten zu emanzipieren begann. Recht im alten objektiven Sinne des griechischen dikaion, des römischen ius und der thomistischen Lehre bedeutete vorher, nicht anders als im Konfuzianismus, das, was gerecht ist. Erst Grotius vertrat die Auffassung, menschliche Individuen hätten unabhängig von ihren Sozialbezügen und den positiven Gesetzen gewisse Rechte. Durch diesen Bedeutungswandel trat der Begriff eines Rechts in Europa in eine Spannung zu dem, wozu die Person unter einem übergreifenden normativen Gesichtspunkt verpflichtet ist. Entsprechend drifteten Rechte und Pflichten auseinander. Rechte verkörpern im modernen Verständnis etwas den Individuen quasi als Individuen (und nicht erst als potentiellen Verantwortungsträgerinnen) Zukommendes: einen der individuellen Person als solcher eigenen Möglichkeitsraum, in dem sie sich frei für oder gegen die Realisierung von Möglichkeiten entscheiden kann. Das schließt sogar einen Schutz des Individuums gegenüber normativen Erwägungen ein. Dass eine Person ein Recht hat, ist nach heutigem Verständnis ein hinreichender Grund, ihr zu erlauben, auch Dinge zu tun, die falsch sind.44
Man kann darüber spekulieren, ob sich dieses Verständnis von Rechten nur in einem Kontext entwickeln konnte, wo die individuelle Person in Beziehung zu Gott und nur sekundär in Beziehung zu ihren Mitmenschen steht.45 Aus der Höherrangigkeit der göttlichen Gebote gegenüber den „bloß“ gesellschaftlichen Verpflichtungen leiten sich negative Rechte, nämlich spezielle Abwehrrechte (Freiheitsrechte, Bürgerrechte) von Individuen gegenüber dem Staat her. Diese Rechte sind ursprünglich untrennbar mit der Vorstellung eines schutzbedürftigen individuellen Innenlebens und einer Privatsphäre verkoppelt, wo sich das religiöse Leben des Einzelnen entfalten kann; ein Leben, das nicht mit den gesellschaftlichen Rollen und Funktionen zusammenfällt und vor politischen Ansprüchen geschützt werden muss. Da gewisse Abwehrrechte im Unterschied zu gewöhnlichen Ansprüchen als absolut unverletzlich gelten, sind es vor allem diese Vorstellungen, die in den Rechtskulturen Nordamerikas und Europas mit der Idee eines „Rechts“ schlechthin assoziiert werden.
Wenn man jedoch von dem speziellen Individualismus absieht, der die Entwicklung der europäischen Idee von individuellen Abwehrrechten geprägt hat, scheint der Gedanke von Schutzrechten mit Blick auf die Menschenrechte durchaus mit dem perfektionistischen konfuzianischen Modell vereinbar, auch wenn er dort als moralische Pflicht formuliert wird. Die Verurteilung eines unsittlichen und unmenschlichen Umgangs mit den Mitmenschen wird bei Mengzi auf verschiedene Weise begründet: Erstens darf das Streben nach Selbsterhaltung des Menschen sowie sein Vorrang vor anderen Naturwesen von anderen Menschen nicht ignoriert werden. So wird im Lunyu berichtet, dass Konfuzius im Fall des abgebrannten Pferdestalls nur nach verletzten Menschen gefragt habe, nicht aber nach verletzten Pferden. (LY.10.12) Mengzi greift auf Konfuzius zurück, wenn er die Politik des Königs Hui als unmenschlich kritisiert: im Stall seien dicke Pferde zu sehen, während Menschen „hungrige Gesichter“ hätten und Verhungerte auf dem Feld lägen. (Mengzi.1A.4) Zweitens sind Verhältnisse unmenschlich, in denen die Menschen nur noch um das Überleben kämpfen, da dann auch die Möglichkeit zur Herausbildung ihres moralischen Wesens schwindet: „Sie versuchen lediglich dem Tod auszuweichen und fürchten, dies nicht erfolgreich zu schaffen. Wie hätten sie noch Zeit um Sittlichkeit und Rechtschaffenheit zu pflegen?“ (Mengzi.1A.7) Anders als bei Tieren entspricht eine auf das bloße Überleben reduzierte Existenz nicht dem Menschsein. Drittens: Da der Mensch ein perfektionierbares und d.h. auch fehlbares Wesen ist, müssen ihm die Möglichkeit der Übertretung und somit auch der Selbsterneuerung (zixin) zugestanden werden. Im Lunyu verteidigt Konfuzius einen jungen Mann mit Blick auf seine „beschmutzte“ Vergangenheit und seinen Willen, „sich zu reinigen“ jieji), der zu unterstützen sei. (LY.7.29)
Aus solchen Appellen an die Menschlichkeit, verbunden mit der Kritik an Handlungen oder Unterlassungen, die die Mitmenschen an der Pflege von Sittlichkeit und Rechtschaffenheit hindern, kann man durchaus so etwas wie ein Recht auf anständige Umgangsformen herleiten, freilich im Rahmen einer pflichtenorientierten Ethik. Tatsächlich diente die konfuzianische Formel vom Menschen, dem von allen Dingen zwischen Himmel und Erde allein eine Würde zukomme, in der Han-Zeit (206 v. Chr.–220 n. Chr.) auch zur Bestimmung der zwischenmenschlichen Verhältnisse und wurde mehrmals zur rechtlichen Begründung für die Abschaffung der Sklaven-Politik herangezogen. So wird z.B. im Hanshu (Geschichte der frühen Han-Dynastie) berichtet, es sei gegen die menschliche Würde, Sklaven und Sklavinnen „im Stall“ zu halten „wie Ochsen und Pferde“ und auf dem Markt zu verkaufen.46