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C.Grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen

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Schrifttum: Braun/Gröne, Europäisches IPR des Arbeitsrechts, in Henssler/Braun (Hrsg.), Arbeitsrecht in Europa, 3. Aufl., 2011, S. 59; Deinert, Neues Internationales Arbeitsvertragsrecht, RdA 2009, 144; ders., Internationales Arbeitsrecht, Deutsches und europäisches Arbeitskollisionsrecht, 1. Aufl., 2013; Henssler, Mindestlohn und Tarifrecht, RdA 2015, 43; Sittard, Voraussetzungen und Wirkungen der Tarifnormerstreckung, 2010.

Fall:

161Monteur A arbeitet seit Beginn seiner Tätigkeit vor 10 Jahren für ein deutsches Großunternehmen in Toronto/Kanada. Da die Niederlassung aus wirtschaftlichen Gründen aufgelöst werden soll, wird dem A von der Unternehmenszentrale in Frankfurt die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, ohne dass zuvor der am Frankfurter Firmensitz bestehende Betriebsrat gem. § 102 BetrVG angehört worden ist.

Arbeitsrecht

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