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Verkehrstauglichkeit

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Die Diagnose „Alzheimer Demenz“ bzw. „Demenz ganz allgemein“ bedeutet nicht automatisch Fahruntauglichkeit & Fahrverbot!

Autofahren bei (Alzheimer-)Demenz – Konfliktfeld zwischen

Mobilitätsbedürfnis und Verkehrssicherheit!

Das Nachlassen der Fahrtauglichkeit infolge einer Demenz stellt Patienten, betreuende Angehörige und Ärzte vor ein Dilemma.

Einerseits bedeutet die Möglichkeit, noch Auto fahren zu können, für viele Betroffene einen Erhalt von Unabhängigkeit, Mobilität und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Andererseits ist es erforderlich, die Sicherheit der Allgemeinheit zu schützen und eine Gefährdung der Patienten selbst und anderer Verkehrsteilnehmer durch Unfälle zu verhindern.

Wie damit umgehen?

Explizite Richtlinien zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit bei kognitiver Beeinträchtigung gibt es in Deutschland nicht.

Vielmehr wird die Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen, durch Einzel-Prüfung festgestellt. Entscheidend für die Beurteilung sind der individuelle Gesundheitszustand, der Demenz-Typ und das Krankheits-Stadium.

Gemäß der aktuellen S3-Leitlinie „Demenzen“, die den wissenschaftlichen Konsens von 28 Fachorganisationen wiedergibt, geht eine Demenz im frühen Stadium nicht zwingend mit dem Verlust der Fahrtauglichkeit einher.

Es gibt keine definierte Grenze im Bereich der leichten Demenz, bei der die Fahrtauglichkeit verloren geht. Dennoch ist es ratsam, bereits in der frühen Erkrankungsphase einen Verzicht auf das Auto- fahren in Erwägung zu ziehen und zu überlegen, welche Alternativen existieren, um weiterhin mobil zu bleiben.

Das Stadium einer mittelschweren oder schweren Demenz ist nicht mehr mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu vereinbaren.

Die Symptome, die die Fahrtauglichkeit bei einer Demenz beeinträchtigen, sind neben Orientierungsstörungen insbesondere eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit und eine verminderte Fähigkeit, komplexe Situationen schnell zu erfassen. Hinzukommen können Störungen des räumlichen Sehens, der Verhaltenskontrolle und der Motorik.

Bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit wird der begutachtende Arzt zunächst in einer ausführlichen Befragung des Betroffenen und seiner Angehörigen versuchen, mögliche Fahrfehler, Unsicherheiten im Straßen-Verkehr oder Unfälle gezielt zu ermitteln.

Gegebenenfalls kann er hierzu auch weitergehende Untersuchungen, wie z.B. neuropsychologische Testungen, die Untersuchung im Fahrsimulator oder eine reale Fahrprobe, veranlassen.

Für die Prüfung der individuellen Risikokonstellation muss er zudem das Vorliegen möglicher Begleiterkrankungen, die Einnahme bestimmter Medikamente sowie altersbedingte Einschränkungen des Seh- und Hörvermögens berücksichtigen.

Sollte ein Erkrankter bei bestehender Fahruntauglichkeit trotz Aufklärung über die Gefährdung und trotz Aufforderung nicht zu fahren, weiter als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen, so kann der Arzt trotz seiner grundsätzlichen Schweigepflicht aufgrund einer sorgfältigen Güter-Abwägung berechtigt sein, zum Schutze der potentiell betroffenen Verkehrsteilnehmer die zuständige Behörde zu benachrichtigen.

[Quellen: S-3-Leitlinien „Demenzen“ aus 2009]

Mögliche Verhaltensweise im Umgang mit Patienten mit

(Alzheimer-)Demenz zum Thema Autofahren

[für Angehörige]

a. Versuchen Sie zuerst, den Betroffenen durch ein Gespräch auf die

Gefahren aufmerksam zu machen.

b. Lenken Sie den Betroffenen von seinem Vorhaben ab.

c. Bieten Sie Alternativen an („Ich fahre Dich, wann immer Du willst und

wohin Du willst“).

d. Verstecken Sie den Autoschlüssel.

e. Parken Sie das Fahrzeug außer Sichtweite, damit der Demente erst gar

nicht auf die Idee kommt, fahren zu wollen.

f. Lassen Sie die Fahrtauglichkeit Ihres Angehörigen durch die

Führerscheinstelle prüfen. Oft wird ein Verbot durch eine Institution eher akzeptiert, als wenn ein Angehöriger dieses Verbot ausspricht.

g. Manipulieren Sie etwas am Fahrzeug, damit es nicht mehr anspringt

(z.B. Batterie abklemmen, Zündkerzen herausschrauben etc.).

h. Melden Sie das Fahrzeug ab und lassen Sie es stilllegen.

(Quelle: Zukunftsforum Demenz / 04.06.2011)

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