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ff) Verwechslungsgefahr zwischen unterschiedlichen Markentypen

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Eine Verwechslungsgefahr kann auch zwischen unterschiedlichen Markentypen bestehen (BGH GRUR 2004, 779, 783 – Zwilling/Zweibrüder; GRUR 1999, 990, 991 – Schlüssel; vgl eingehend zur Verwechslungsgefahr von aus Wort und Bild zusammengesetzten Marken mit nur aus einem Wort oder einem Bild bestehenden Zeichen Fuchs-Wissemann GRUR 1995, 470 ff). Häufigster Anwendungsfall ist dabei die Gegenüberstellung von Wort- und Wort-/Bildmarken. Ferner kommt sie bei einem Gegenüberstehen von Wort- und Bildmarken in Betracht. In der erstgenannten Fallgruppe kann eine optische, klangliche oder begriffliche Ähnlichkeit möglich sein, in letztgenannten Fällen ist nur eine begriffliche Ähnlichkeit denkbar (BGH GRUR 2006, 60, 63 – coccodrillo).

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