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(1) Gegenüberstehen von Wort- und Wort-/Bildmarken

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Auch bei einem Gegenüberstehen von Wort- und Wort-/Bildmarken ist auf den Gesamteindruck beider Marken, insb dem der Wort-/Bildmarke abzustellen (EuG GRUR 2006, 1026, 1027 – FERRÓ/FERRERO; GRURInt 2005, 705 – GRUPO SADA). Ein visueller Vergleich ist schon deshalb möglich, da beide Marken Gegenstand einer grafischen Gestaltung sein und visuell wahrgenommen werden können (EuG GRUR 2006, 1026, 1027 – FERRÓ/FERRERO; GRURInt 2003, 552 – HUBERT). Der Wortbestandteil muss auch in der Wort-/Bildmarke der dominierende Bestandteil sein (EuG GRURInt 2003, 243 – MATRATZEN; GRURInt 2005, 928 – CM), was der Fall ist, wenn die weiteren Bestandteile lediglich Verzierungen darstellen wie zB Unterstreichungen, Umrahmungen oder Schattierungen. Auch die Einbindung in ein schematisch dargestelltes Schleifenband kann eine solche unbeachtliche Verzierung bedeuten (EuG GRUR 2006, 1026, 1027 – FERRÓ/FERRERO).

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