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3.4 Hippokratischer Eid

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Eine weitere Bindung – zumindest für das ärztliche Personal – folgt aus dem Hippokratischen Eid. Dieser ist meist Bestandteil des feierlichen Gelöbnisses der Absolventen medizinsicher Absolventen. Er verpflichtet – je nach Formel – Verordnungen zu treffen, die zum Nutzen des Kranken sind und sich davon fernzuhalten, Verordnungen zu treffen, die zum Schaden des Patienten sind (LÄK BW 2020, Kern 2019).

Daraus folgt in der täglichen Umsetzung für Ärzte die Pflicht, sich mit Zwangsmaßnahmen zu beschäftigen. Möglicherweise eignet sich eine Erinnerung an den Hippokratischen Eid auch, um einzelne Ärzte, welche Zwangsmaßnahmen oder den Umgang mit Betroffenen nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenken, für das Thema zu sensibilisieren.

Umgang mit Zwangsmaßnahmen

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