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1. 1831 und die Entstehung des belgischen Staates
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Bei der Verabschiedung der belgischen Verfassung im Februar 1831 führte die verfassunggebende Gewalt zwei Elemente ein, die mittelbar oder unmittelbar die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Normen betreffen. Das erste besteht in der Einsetzung eines Gerichts – des Kassationshofes – als oberstes Organ der rechtsprechenden Gewalt, das mit der Kontrolle der Gesetzmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen betraut ist (a). Das zweite Element umfasst den in Art. 159 der Verfassung festgeschriebenen Mechanismus der Einrede der Rechtswidrigkeit, der die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Exekutivakten ermöglicht (b).