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II. Der belgische Verfassungsgerichtshof

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Auch wenn es sich bei dem Verfassungsgerichtshof um ein ständiges und unabhängiges Gericht handelt, wie dies für die meisten sogenannten ordentlichen Gerichte der Fall ist (1.), zeichnen sich das Statut, die Zuständigkeiten und das anwendbare Verfahren doch durch Besonderheiten aus. Dieser Teil des Beitrags ist daher der Zusammensetzung und der Organisation des Gerichtshofes (2.), seinen besonderen Zuständigkeiten (3.), und den Besonderheiten des Verfahrens gewidmet (4.). Hier bietet sich auch die Gelegenheit zu einer kurzen Analyse der Natur der vom Gerichtshof getroffenen Entscheidungen und ihrer Wirkungen (5.).[46]

§ 96 Der belgische Verfassungsgerichtshof › II. Der belgische Verfassungsgerichtshof › 1. Ein ständiges und unabhängiges Gericht

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