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bb) Die Referenten
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Im SGVerfGH ist vorgesehen, dass der Gerichtshof von Referenten – höchstens 24 an der Zahl[60] – unterstützt wird.[61] Diese werden durch ein Auswahlverfahren angeworben, für das der Gerichtshof selbst die Bedingungen festlegt und den Prüfungsausschuss bildet.[62] Ernannt werden können nur Bewerber, die mindestens 25 Jahre alt sowie Inhaber eines „Masters der Rechte“ sind und eine ausreichende Kenntnis der zweiten Landessprache nachgewiesen haben. Auch die Referenten werden paritätisch in zwei Sprachgruppen aufgeteilt (Französisch und Niederländisch).[63] Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Sprachgruppe wird durch die Sprache festgelegt, in der der Betreffende sein Jurastudium absolviert hat. Zudem muss mindestens ein Referent einer jeden Sprachgruppe eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen.[64]
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Gemäß der im Auswahlverfahren erzielten Einstufung werden die Referenten vom Gerichtshof für eine Probezeit von drei Jahren ernannt. Vor Amtsantritt müssen sie vor dem Präsidenten den Eid leisten. Nach Ablauf dieser dreijährigen Probezeit wird die Ernennung grundsätzlich endgültig (es sei denn, der Gerichtshof trifft eine anders lautende Entscheidung).[65] Mit 65 Jahren werden die Referenten in den Ruhestand versetzt. Die auf die Referenten anwendbare Unvereinbarkeitsregelung entspricht der für die Richter geltenden.[66]