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3. Die vom Kassationshof entfachte Debatte der siebziger Jahre

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Der Kassationshof verfolgte diese Richtung weiter und 20 Jahre später war es dann so weit: Am 3. Mai 1974 erließ er den umstrittenen Entscheid Le Compte.[26] Auch wenn diese Entscheidung zu vielen, oft sogar gegensätzlichen Interpretationen Anlass gegeben hat, lässt sich nur schwer bestreiten, dass der Kassationshof sich tatsächlich zum ersten Mal in seiner Geschichte über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes geäußert hat.[27] Der Gerichtshof begründet diese Kontrolle mit äußerster Vorsicht, aber – und dies ist wesentlich – er behauptet nicht mehr wie in der Vergangenheit, dass die Gerichte nicht zur Verfassungskontrolle von Gesetzen befugt sind. Diese über viele Jahrzehnte in den Entscheidungen des Kassationshofes wiederholte Formel fehlt nun – und es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Versehen bei der Abfassung dieses Urteils. Gleichwohl folgt der Gerichtshof aber auch nicht den Schlussanträgen des Generalprokurators Ganshof van der Meersch, der den Hof ermutigt hatte, explizit in seinem Urteil zu erklären, dass die Gerichte zur Verfassungskontrolle von Gesetzen befugt seien.

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Diese Entscheidung rief im Parlament heftige Reaktionen hervor. Am 7. Mai 1975 wurde auf Initiative der Senatoren Pierson und De Stexhe ein Gesetzesvorschlag über „die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und Dekrete“ im Senat eingebracht.[28] Der Senat verabschiedete am 27. Juni 1975 den einzigen Artikel: „[D]ie Gerichtshöfe und Gerichte sind nicht Richter über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und Dekrete.“[29] Alsbald wurde die Abgeordnetenkammer mit dem vom Senat verabschiedeten Entwurf befasst; dieser wurde hier jedoch nicht behandelt, sodass die Gesetzesinitiative im Sande verlief.

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Der gleichwohl deutliche Widerstand des Parlaments gegen die gerichtliche Verfassungskontrolle stellte jedoch eine Tatsache dar, die von niemandem, auch nicht vom Kassationshof, ignoriert werden konnte. Dieser hat daher auch davon abgesehen, sich weiter vorzuwagen, als er es in dem Entscheid Le Compte[30] getan hatte.

§ 96 Der belgische Verfassungsgerichtshof › I. Entstehung und Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Belgien › 4. Die Schaffung des Schiedshofes 1983

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