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cc) Die Greffiers (Kanzler)

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Der Gerichtshof wird ebenfalls von zwei Greffiers (Kanzler) unterstützt. Einer der beiden gehört der französischen Sprachgruppe, der andere der niederländischen Sprachgruppe an. Sie werden vom König aus zwei Listen (mit jeweils zwei Bewerbern) ernannt, die von den Richtern der entsprechenden Sprachgruppe vorgelegt werden. Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Sprachgruppe wird durch die Vorschlagsliste bestimmt.[67]

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Eine Ernennung ist nur dann möglich, wenn der Greffier das 30. Lebensjahr vollendet hat, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann und eine der nachstehenden Prüfungen bestanden hat: die Prüfung im Auswahlverfahren für Referenten am Verfassungsgerichtshof, die Prüfung im Auswahlverfahren für Referenten am Kassationshof, die Prüfung im Auswahlverfahren für Beigeordnete Auditoren oder Beigeordnete Referenten am Staatsrat, die in Art. 259bis des Gerichtsgesetzbuches vorgesehene berufliche Eignungsprüfung oder aber die Zulassungsprüfung im Auswahlverfahren für das in Art. 259quater des Gerichtsgesetzbuches erwähnte Gerichtspraktikum.[68]

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Zudem muss der von den französischsprachigen Richtern vorgeschlagene Greffier die Kenntnis der niederländischen Sprache und der von den niederländischsprachigen Richtern vorgeschlagene Greffier die Kenntnis der französischen Sprache nachweisen. Die Bewertung dieser Sprachkenntnisse erfolgt anhand von ausdrücklich zu diesem Zwecke vorgesehenen Prüfungen.[69] Genau wie die Richter werden auch die Greffiers auf Lebenszeit ernannt. Allerdings können sie mit 65 Jahren in den Ruhestand versetzt werden. Bezüglich der Unvereinbarkeitsregelung gelten die gleichen Bestimmungen wie oben.

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