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a) Die Verfahrensarten

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Der belgische Verfassungsgerichtshof kann sich nicht selbst mit einer Sache befassen, sondern muss befasst werden. Dafür stehen den Antragstellern zwei prozessuale Möglichkeiten zur Verfügung: die Nichtigkeitsklage (aa) und die präjudizielle Frage (cc). Zudem hat die antragstellende Partei im Zusammenhang mit einer Nichtigkeitsklage die Möglichkeit, die Aussetzung der Norm zu beantragen, gegen die ihre Klage gerichtet ist (bb).

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