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cc) Die Hauptverhandlung

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Unabhängig von der Art des Verfahrens[233] wird jede Hauptverhandlung in gleicher Weise abgehalten. Die Berichterstatter fassen mündlich den Sachverhalt zusammen, teilen den Standpunkt der Parteien mit und benennen die relevanten Rechtsfragen. Anschließend wird den Parteien oder ihren Rechtsanwälten das Wort erteilt. Nach den Plädoyers und der Beantwortung der durch die Richter gegebenenfalls gestellten Fragen schließt der Präsident die Verhandlung und die Beratungsphase beginnt.

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Die Richter, die Parteien und ihre Anwälte äußern sich in französischer, niederländischer oder deutscher Sprache. Ihre Erklärungen werden simultan in die jeweils anderen Sprachen übersetzt.[234] Gemäß Art. 104 SGVerfGH ist die Sitzung öffentlich, „es sei denn, diese Öffentlichkeit gefährdet die Ordnung oder die Sittlichkeit; in diesem Fall erklärt der [Gerichtshof] dies durch einen mit Gründen versehenen Entscheid“.

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