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b) Ablauf des Verfahrens

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Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof wird insbesondere durch den Titel V des SGVerfGH geregelt. Seiner Natur nach ist das Verfahren „schriftlich und mündlich, dem Untersuchungsprinzip verpflichtet und kostenlos, (…) streitig (…) und je nach Art der Rechtssache unterschiedlich ausgestaltet“.[216] In diesem Abschnitt soll es in seinen groben Zügen beschrieben werden.

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