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a) Die Entscheidungen über Nichtigkeitsklagen
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Bei einer Nichtigkeitsklage eröffnen sich zwei Möglichkeiten: Ist die Klage zulässig und begründet, wird die angefochtene Norm für nichtig erklärt, insoweit sie verfassungswidrig ist. Die Klage kann aber auch für zulässig erklärt, jedoch mangels Begründetheit abgewiesen werden.