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aa) Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen im Allgemeinen

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Der Gerichtshof ist befugt, alle Legislativakte, die von einer parlamentarischen Versammlung verabschiedet wurden, zu kontrollieren:

Es kann sich hierbei um Normen handeln, die vom Föderalparlament[79] oder von den Gemeinschafts- und Regionalparlamenten verabschiedet wurden (Gesetze des Föderalstaates, Dekrete der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft; Dekrete der Flämischen Region und der Wallonischen Region, Ordonnanzen der Region Brüssel-Hauptstadt[80]);
In Anwendung von Art. 138 der Verfassung kann es sich ebenfalls um Normen handeln, die von der Französischen Gemeinschaftskommission (COCOF) verabschiedet wurden, wenn diese in einem Kompetenzbereich tätig ist, dessen Ausübung ihr von der Wallonischen Region übertragen wurde;[81]
Und schließlich ist der Gerichtshof, ohne dass die Verfassung dies formell vorsieht,[82] für die Kontrolle der von der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (COCOM) in Anwendung von Art. 135 der Verfassung verabschiedeten Ordonnanzen zuständig.[83]
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