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b) Die Organisation des Gerichtshofes

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Der belgische Verfassungsgerichtshof tagt nicht in Kammern. Zudem nehmen grundsätzlich beide Präsidenten an allen Verfahren teil. Allerdings kann der Gerichtshof je nach Wichtigkeit der Rechtssache, über die er erkennen muss, mit einer unterschiedlichen Anzahl von Richtern zusammentreten. Im Allgemeinen erlässt der Gerichtshof seine Urteile in einem Gremium von sieben Richtern. Einige Rechtssachen werden jedoch im Plenum (zehn oder zwölf Richter) entschieden. Auch kann eine aus drei Richtern zusammengesetzte „kleine Kammer“ bestimmte Rechtssachen im Rahmen eines Filterverfahrens (A-limine-Verfahren) abschließen. Dieser Punkt wird weiter unten im Rahmen der Ausführungen zum Verfahren genauer dargelegt.[71]

§ 96 Der belgische Verfassungsgerichtshof › II. Der belgische Verfassungsgerichtshof › 3. Die Zuständigkeiten des Gerichtshofes

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