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ee) Die Gesetze, Dekrete oder Ordonnanzen, die eine Bestimmung des internationalen Rechts wiedergeben

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Gibt ein Gesetz, ein Dekret oder eine Ordonnanz lediglich den Inhalt einer Norm des internationalen Rechts wieder, ist die Kontrolle dieser Norm des innerstaatlichen Rechts durch den Gerichtshof von einem rein theoretischen Standpunkt aus nicht problematisch.[94] Denn der Normcharakter eines Gesetzes, eines Dekretes oder einer Ordonnanz geht nicht aufgrund der Tatsache verloren, dass Belgien eine Norm des internationalen Rechts mit einem vergleichbaren oder übereinstimmenden Inhalt ratifiziert hat.[95] Dessen ungeachtet dürfte der Gerichtshof von einem rein praktischen Standpunkt aus und – ganz offen gesagt – von einem politischen Standpunkt aus unter derartigen Umständen insofern relativ schnell in eine heikle Lage geraten, als er sich aufgrund der Ähnlichkeit, ja gegebenenfalls Übereinstimmung zwischen der nationalen Norm und der internationalen Norm de facto implizit zur Verfassungsmäßigkeit der internationalen Norm äußern müsste.

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Tritt hingegen der Fall ein, dass eine Gesetzesnorm des innerstaatlichen Rechts mit einer Norm des internationalen Rechts kollidieren könnte, setzt der Gerichtshof, sofern das Recht der Europäischen Union betroffen ist, die Entscheidung aus und wendet sich mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof in Luxemburg.[96]

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