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(2) Die Wahl der Präsidenten

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Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Präsidenten, einen französischsprachigen und einen niederländischsprachigen. Diese werden von ihrer jeweiligen Sprachgruppe gewählt[55] und führen den Vorsitz turnusmäßig für je ein Jahr.[56] Grundsätzlich sitzt dem Gerichtshof der amtierende Präsident vor. Muss die Rechtssache jedoch in der Sprache behandelt werden, die nicht diejenige seiner Sprachgruppe ist, muss er seine Befugnisse dem anderen Präsidenten übertragen.[57]

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