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2. Die weitere Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg

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Erst ein Jahrhundert später entwickelte sich die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einen wichtigen Schritt weiter. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs schuf der Gesetzgeber ein neues, von den bisherigen Gerichten unabhängiges Gericht, den Staatsrat, der insbesondere damit betraut wurde, die gegen Regierungs- oder Verwaltungsakte eingelegten Rechtsmittel zu prüfen (a). Der Kassationshof seinerseits nahm Abstand von dem zuvor verfolgten Ansatz und vertrat von nun an einen völlig neuen Standpunkt hinsichtlich der Verfassungskontrolle von Gesetzesnormen (b).

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