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a) Organmitglieder
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Als Organmitglieder sind gem. der gesetzlichen Definition Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans erfasst.
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Als Organmitglieder sind gem. der gesetzlichen Definition Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans erfasst.