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cc) Personengesellschaften
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Bei der Personengesellschaft gibt es kein regelrechtes Verwaltungs- oder Leitungsorgan. Hier wird man anhand der gesetzlichen Regelungen und der Besonderheiten des jeweiligen Gesellschaftsvertrages bestimmen müssen, wer Führungsperson ist. I.d.R. wird dies auf die geschäftsführenden Gesellschafter zutreffen, im Falle der GmbH & Co. KG auf die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
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Hinsichtlich eines Beirats gelten die Ausführungen zur GmbH entsprechend.