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3. Beginn und Ende der Stellung als Führungsperson
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Die Mitteilungspflicht beginnt mit der Übernahme der Stellung einer Person mit Führungsaufgaben. Sie endet, sobald die Person ihre Organstellung bzw. Stellung als „Top Executive“ beendet und sie damit keinen Einfluss mehr auf wesentliche unternehmerische Entscheidungen hat oder den Zugang zu Insider-Informationen verliert.[42] Auf die Beendigung eines etwa fortbestehenden Anstellungsvertrages kommt es nicht an.[43] Eine nachwirkende Mitteilungspflicht sieht das Gesetz nicht vor.[44]
2. Teil Emittenten-Compliance › 4. Kapitel Eigengeschäfte von Führungskräften (Directorsʼ Dealings) › C. Melde- und Veröffentlichungspflichten