Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 123

I. Mitteilungspflichtige Geschäfte

Оглавление

29

Die Person, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnimmt, sowie mit solchen Personen eng verbundene Personen haben Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten bzw. mit Emissionszertifikaten, mitzuteilen.

Kapitalmarkt Compliance

Подняться наверх