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2. Kapitel Bezugnahmeobjekte im kirchlichen Arbeitsrecht A. Einleitung

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Bezugnahmeklauseln müssen immer im Zusammenhang mit denjenigen kollektiven Regelungswerken gesehen werden, auf die sich die Klauseln beziehen. Eine Darstellung der Bezugnahmeklauseln kann also nicht ohne die Berücksichtigung der Bezugnahmeobjekte erfolgen. Dies setzt jedoch ein grundlegendes Verständnis von der kollektiven Arbeitsrechtssetzung in der katholischen und evangelischen Kirche voraus.

Während die Kirchen im Rahmen des Individualarbeitsrechts – insbesondere bei Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen – regelmäßig auf die Regelungen des weltlichen Arbeitsrechts zurückgreifen, haben sie für das kollektive Arbeitsrecht eigene, nur im kirchlichen Arbeitsrecht geltende Regelungen geschaffen. Es muss daher zunächst die Frage beantwortet werden, nach welchen Maßstäben die kollektive Arbeitsrechtssetzung in der katholischen und evangelischen Kirche erfolgt. Unterteilen lässt sich die kollektive Arbeitsrechtssetzung im kirchlichen Arbeitsrecht in eine betriebliche und eine überbetriebliche Mitbestimmung.95

Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts

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