Читать книгу Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts - Manuel Jäger - Страница 43
e)Zusammenfassung der Rechtsprechung
ОглавлениеIm Rahmen der Diskussion um den Rechtsgehalt der Arbeitsrechtsregelungen des „Dritten Weges“ hat das BAG in keinem Urteil Zweifel daran aufkommen lassen, dass die AVR keine Tarifverträge i.S.d. TVG sind.166 Mit den Urteilen vom 08.06.2005 und vom 17.11.2005 haben die Richter des 4. und 6. Senats zudem entschieden, dass eine normative Wirkung der AVR weder aus einer kirchenrechtlichen Anordnung noch aus der Selbstbestimmungsgarantie hergeleitet werden kann. Insbesondere ergibt sich aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht keine Kompetenz zur in den staatlichen Raum hineinwirkenden Normsetzung der Kirchen. Stattdessen ist eine weltliche Regelung, wie sie § 4 Abs. 1 TVG für Tarifverträge vorsieht, erforderlich. Damit hat der 4. Senat die zuvor mit Urteil vom 06.11.1996 und vom 20.03.2002 aufgeworfenen Fragen beantwortet. Seit der Klärung dieser Fragen ist es ständige Rechtsprechung des BAG, dass die AVR des „Dritten Weges“ die Arbeitsverhältnisse nicht unmittelbar und zwingend gestalten können, sondern nur kraft einzelvertraglicher Inbezugnahme arbeitsvertragliche Geltung erhalten.167