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D. Notwendigkeit der Bezugnahme im kirchlichen Arbeitsrecht

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Bezugnahmeklauseln sind in nahezu allen Dienstverträgen vorhanden, die ein kirchlicher Anstellungsträger mit seinen Beschäftigten auf Basis des weltlichen Arbeitsrechts abschließt. Daraus allein lässt sich jedoch noch kein Rückschluss auf den Stellenwert von Bezugnahmeklauseln im kirchlichen Arbeitsrecht ziehen. Bezugnahmeklauseln in der kirchlichen Praxis sind arbeitsrechtlich dem Grunde nach nur dann notwendig, wenn die durch sie in Bezug genommenen Regelungen für den Dienstnehmer andernfalls keine Geltung erhalten würden. Sofern die kollektiven Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts einen individualarbeitsvertraglichen Einbeziehungsakt für ihre Geltung benötigen, sie also nicht normativ wirken, ist eine vertragliche Verweisung auf diese Regelungen in Gestalt einer Bezugnahmeklausel erforderlich.

Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts

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