Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 179
(3) Berechtigter[453]
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Der Unterlassungsanspruch ist höchstpersönlicher Natur und in Fällen, in denen die Erben ein wirtschaftliches Interesse an diesem haben, sogar vererblich[454]. Anspruchsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die unmittelbar in eigenen Rechten betroffen ist oder entsprechende Rechtsgutverletzungen zu erleiden droht. Dabei ist nicht zwingend die Veröffentlichung des Namens oder eines Bildes des Betroffenen erforderlich. Ausreichend ist bereits, wenn dieser auf irgendeine Art zu identifizieren ist, wobei bereits die Erkennbarkeit im näheren Bekanntenkreis als ausreichend angesehen wird. Äußerungen bezüglich einer zahlenmäßig nicht näher bestimmbaren und nicht enger abgrenzbaren Gruppe – wie etwa „die Justiz“ – können nicht von jedem Einzelnen, der dieser Gruppe zugehört, angegriffen werden.[455]