Читать книгу Bundesberggesetz - Reinhart Piens - Страница 78
5.Bekanntmachung im Internet
Оглавление7cDurch den neuen § 27a VwVfG soll die Kenntnisnahme von öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Unterlagen erleichtert werden. Danach soll die Behörde den Inhalt zusätzlich auf einer Internetseite veröffentlichen, wenn durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist. § 27a VwVfG regelt eine zusätzliche Veröffentlichung, die Bekanntmachung kann folglich nicht ausschließlich im Internet erfolgen.
In Betracht kommen im Aufgabenbereich der Bergbehörden folgende Bekanntmachungen (Vollzugsempfehlung des Bund-Länder-Ausschusses Bergbau, Stand 7.10.2015, ZfB 2016, 136, 141):
– im Anhörungsverfahren nach § 73 VwVfG bei UVP-Rahmenbetriebsplänen
– des Planfeststellungsbeschlusses nach § 74 VwVfG bei UVP-Rahmenbetriebsplänen
– des Unterbleibens einer UVP gem. § 3a Satz 2 UVPG a. F. § 5 Abs. 2 UVPG 2017
– einer öffentlichen Auslegung eines Betriebsplanes nach § 48 Abs. 2 BBergG
– der Aufhebung einer Erlaubnis oder Bewilligung nach § 19 Abs. 2 BBergG
– der Aufhebung von Bergwerkseigentum nach § 20 Abs. 2 BBergG
– des vorgesehenen Baubeschränkungsgebietes nach § 107 Abs. 2 BBergG
– der Auslegung von Unterlagen für Transit-Rohrleitungen und Unterwasserkabel gem. § 133 Abs. 2a BBergG
– der öffentlichen Aufforderung zur Anzeige alter Gewinnungsrechte gem. § 149 Abs. 2 BBergG
– Verwaltungsakte der Bergbehörde in Form einer Allgemeinverfügung gem. § 41 Abs. 4 VwVfG
7dInhalt der Veröffentlichung im Internet ist mind. der Hinweis auf Ort und Zeit der Auslegung von Unterlagen und auf die Geltendmachung von Rechten und die Einwendungsfristen. Bezieht sich die Bekanntmachung auf die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen, sollen auch diese zugänglich gemacht werden. Unterlagen sind insofern auch die Antragsunterlagen in Planfeststellungsverfahren oder Betriebspläne nach § 48 Abs. 2 BBergG sowie Planfeststellungsbeschlüsse und Betriebsplanzulassungen (Vollzugsempfehlung Bund-Länder-Ausschuss Bergbau, a. a. O., S. 142). Ohne weitere Unterlagen können die Anträge auf Aufhebung des Bergwerkseigentums (§ 20 Abs. 2), Entscheidungen nach § 19 Abs. 2 und Vorprüfungsvermerke zur UVP-Pflicht nach § 3a Abs. 1 Satz 2 UVP-G a. F. neu § 5 Abs. 2 UVPG 2017 veröffentlicht werden.
7eDie Beachtung von § 27a VwVfG ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Verwaltungsakt. Es handelt sich bei Nichtbeachtung um einen relativen Verfahrensfehler i. S. von § 46 VwVfG.