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5.Vorbereitende, begleitende und nachfolgende Tätigkeiten
Оглавление37Unter den hier zusammengefassten ergänzenden Tätigkeiten (vgl. auch Anm. zu § 2 Rn 23) bei der Gewinnung und Teilen der Aufbereitung sind sehr unterschiedliche Vorgänge zu verstehen. Während bei der Gewinnung alle Vorgänge erfasst sind, die in einem entsprechenden Zusammenhang mit dem Lösen und Freisetzen von Bodenschätzen stehen – wie etwa Aufschluss eines Gewinnungsfeldes, Aus- und Vorrichtung, Grubenausbau, Wasserhaltung, Grubenbewetterung und Transporte –, sind bei der Aufbereitung nur solche ergänzenden Tätigkeiten gemeint, die zum Aufbereitungsvorgang des Trennens und Anreicherns zu zählen sind, indem sie ihn nicht nur vorbereiten, sondern auch begleiten und ihm ggf. nachfolgen. Hierzu gehören alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die erforderlich sind, um Trenn- und Anreicherungsverfahren zweckentsprechend durchzuführen und sie zu einem technisch einwandfreien Gesamtbetrieb zu verbinden. Beispiele: das Beschicken der Maschinen, die Entstaubung, die Entwässerung von Erzeugnissen, die Klärung des Aufbereitungswassers, Gewichtskontrollen sowie Tätigkeiten, die den Abs. aufbereiteter Produkte oder deren Weitergabe an Be- oder Verarbeitungsbetriebe ermöglichen (AmtlBegr. = Zydek, 84 f.).