Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 24
2.3 Mit dem WP-Beruf vereinbare Tätigkeiten
Оглавление Neben den nach § 43a Abs. 1 Nr. 4 ff. WPO ohne Weiteres zulässigen Tätigkeiten, gibt es solche, die nach § 43a Abs. 2 WPO mit dem Beruf des WP lediglich vereinbar sind:
| Die Ausübung eines freien Berufs auf den Gebieten der Technik, des Rechtswesens (z. B. RA, StB, Patentanwalt) sowie eines Berufs, mit dem die gemeinsame Berufsausübung i. S. des § 44b zulässig ist (z. B. Apotheker) |
| die Tätigkeit als Lehrer oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an wissenschaftlichen Instituten oder Hochschulen, |
| die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung, deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, mit denen die gemeinsame Berufsausübung i. S. des § 44b zulässig ist, |
| die Durchführung von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Prüfungen zum WP, zum vereidigten Buchprüfer oder zum StB sowie zur Fortbildung der Mitglieder der WPK und |
| die freie schriftstellerische, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit sowie die freie Vortragstätigkeit. |