Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 26

2.4.2 Unzulässige gewerbliche Tätigkeit 2.4.2.1 Begründung des Verbots

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Das Verbot einer gewerblichen Tätigkeit in § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO soll die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit des WP sowie das öffentliche Vertrauen in seine Tätigkeit unterstützen. Wird eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, dann reicht die darin liegende abstrakte Gefährdung für sich genommen aus, um eine mit dem Beruf des WP unvereinbare Tätigkeit anzunehmen. Es ist also im Einzelfall nicht zu prüfen, ob die gewerbliche Tätigkeit des WP zu Interessenkollisionen führt, die seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beeinträchtigen können.

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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