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2.2.4.Verfolgung von Straftaten

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57. Überlieferung

Über das Strafrecht sowie das Strafprozessrecht gibt es deutlich weniger Informationen als über das Zivilrecht bzw. das Zivilprozessrecht. Dies hängt damit zusammen, dass die römischen Juristen das Strafrecht nur selten zum Gegenstand ihrer Ausführungen machten und zudem nur wenige Gesetzestexte überliefert sind.

Leitfaden der Rechtsgeschichte

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