Читать книгу Leitfaden der Rechtsgeschichte - Sibylle Hofer - Страница 41

3.2.4.1.Verfolgung durch Privatpersonen Fehde

Оглавление

78. Selbsthilfe

Die übliche Reaktion auf Rechtsverletzungen waren Rachemaßnahmen durch das Opfer oder dessen Familie (volkssprachlich „faida“: Fehde). Dabei wurde nicht Gleiches mit Gleichem vergolten, sondern man versuchte, dem Gegner möglichst viel Schaden zuzufügen. Häufig kam es zu Angriffen auf Personen sowie zu Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen. Typische Fehdehandlungen waren die Verletzung oder Tötung des Täters, seiner Verwandten und Knechte, die Wegnahme von Vieh sowie das Abbrennen von Häusern. Gewalttätige Racheakte galten als zulässig. Sie dokumentieren das Fehlen eines staatlichen Gewaltmonopols. Weil sich die Angegriffenen wehrten und beide Seiten meist durch Verwandte oder Knechte unterstützt wurden, führten Selbsthilfemaßnahmen nicht selten zu jahrelangen Kämpfen.

Leitfaden der Rechtsgeschichte

Подняться наверх