Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Stefan Storr - Страница 25
VI.Aktuelle Herausforderungen an die Verwaltungsrechtswissenschaft
Оглавление39Gegenwärtig befindet sich das Verwaltungsrecht in einer Neuorientierung.88 Die drei wichtigsten Gründe hierfür dürften sein:
Die Integration Deutschlands in die EU: Das Unionsrecht wird weitgehend von den Mitgliedstaaten vollzogen, bedarf aber eines europaweit einheitlichen Vollzuges. Zunehmend haben sich verwaltungsrechtliche Strukturen auf europäischer Ebene herausgebildet, Verwaltungsgesetze und eine eigene Verwaltungsdogmatik, die von den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen gespeist wird und auf diese zurückwirkt.89 Der Aufbruch in ein Ius Publicum Europaeum90 ist gemacht, aber es sind erst anfängliche Schritte einer noch langen Wegstrecke, auf der sich verschiedenste Hindernisse (Sprachenfrage, unterschiedliche Verwaltungsrechtskulturen) befinden. In Zeiten solcher Umwälzungen ist es wichtig, sich auf die grundlegenden Strukturen eines Rechts zu besinnen, sie zu hinterfragen, wo nötig zu modifizieren, wo möglich zu erhalten.
40Die zweite große Anforderung an das Verwaltungsrecht hat ihre Wurzeln in dem Erfordernis, der Verwaltung angesichts der zunehmend mannigfaltigeren Anforderungen und dem vielfachen Bedürfnis, maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Fragen zu finden, flexible Handlungsinstrumente in die Hand zu geben. Noch jung in ihrer dogmatischen Ausbildung sind das Regulierungsrecht und das Kooperationsrecht als Fundament für eine stärkere Einbindung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Hieran geht das von O. Mayer formulierte Vertragsverbot für die Verwaltung vorbei, die dieser aus dem „das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatze der allgemeinen einseitig bindenden Kraft des Staatswillens“ abgeleitet hat.91 Mit der Anerkennung der Formenwahlfreiheit der Verwaltung (Rn. 285 ff.) wurde dieser die Möglichkeit zugestanden, sich privatrechtlicher Handlungsformen zu bedienen. Mit §§ 54 ff. VwVfG wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag eingeführt. Gegenwärtig geht es darum, die vielfältigen Einbindungen Privater in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung mit einer zu entwickelnden Dogmatik des „Kooperationsvertrags“ gerecht zu werden und diesen ggf. als Rechtsinstitut in das Verwaltungsverfahrensgesetz zu etablieren.92 Das Verwaltungsrecht muss hier seiner Aufgabe einer Bereitstellung von Recht93 genüge tun.
41Drittens ist eine erhebliche Modernisierung der Verwaltung durch die Einführung elektronischer Kommunikationsmittel im Gange. Die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation in der Verwaltung sind noch nicht ausgeschöpft, elektronische Verwaltungsverfahren stehen noch am Anfang.
Rechtsprechung: BVerfGE 33, 1 ff. – „Strafgefangene“; BVerfGE 53, 30 ff. – „Mühlheim-Kärlich“; BVerfGE 116, 135 – Vergaberechtschutz; BGHZ 82, 375 ff. – „Brillenselbstabgabestellen“; GemSOGB, BGHZ 108, 284 ff. – „AOK“; PrOVG 9, 353 ff. – „Kreuzberg“.
Literatur: Grimm, D., Verfahrensfehler als Grundrechtsverstöße, NVwZ 1985, 865 ff.; Forsthoff, E., Die Verwaltung als Leistungsträger, 1938; Franzius, C., Brauchen wir ein Allgemeines Verwaltungsrecht?, JZ 2019, 161 ff.; Gröschner, R., Das Überwachungsrechtsverhältnis, 1992; Hill, H.: Agiles Verwaltungshandeln im Rechtsstaat, DÖV 2018, 497 ff.; Hoffmann-Riem, W., Verwaltungsreform – Ansätze am Beispiel des Umweltschutzes, in: Hoffmann-Riem, W./Schmidt-Aßmann, E., Reform des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 1993, S. 115 ff.; Kahl, W., Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland und in der EU, JuS 2018, 1025 ff.; Mayer, O., Deutsches Verwaltungsrecht, Band I, 3. Aufl., 1924; Pauly, W., Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, VVDStRL 60 (2001), 73 ff.; Ruffert, M., Von der Europäisierung des Verwaltungsrechts zum Europäischen Verwaltungsverbund, DÖV 2007, 761 ff.; Schmidt-Aßmann, E., Öffentliches Recht und Privatrecht: Ihre Funktionen als wechselseitige Auffangordnungen, in: Hoffmann-Riem, W./Schmidt-Aßmann, E., Reform des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 1993, S. 7 ff.; Schröder, R., Verwaltungsrechtsdogmatik im Wandel, 2007; Schuppert, G. F., Verwaltungswissenschaft, 2000; Schmidt-Aßmann, E., Allgemeines Verwaltungsrecht als Ordnungsidee, 2. Aufl., 2004; Stolleis, M., Entwicklungsstufen der Verwaltungsrechtswissenschaft, in: Hoffmann-Riem, W./Schmidt-Aßmann, E./Vosskuhle, A., Grundlagen des Verwaltungsrechts, Band 1, 2012, S. 65 ff.; Trute, H.-H., Wechselseitige Verzahnungen zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, in: Hoffmann-Riem, W./Schmidt-Aßmann, E., Reform des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 1993, S. 167 ff.; Werner, F., Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht, DVBl 1959, 527 ff.