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Den Geist aus der Flasche lassen

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Als der Druck zunahm, die Einschränkungen zu verringern, lockerte das RAC sie erheblich. Noch bevor die Kampagne zur Abschaffung aller Kontrollen begonnen hatte, schaffte das RAC die entscheidende Vorsichtsmaßnahme ab. Es hob das Totalverbot der Freisetzung auf. Diesen folgenschweren Schritt unternahm es im Juni 1980, als es den Antrag für einen Feldversuch mit einer gentechnisch veränderten Maissorte genehmigte, obwohl es keine vollständigen Informationen darüber erhalten hatte, wie es zu der Transformation des Maises kommen würde – oder überhaupt konkrete Angaben über die Lage des Versuchsfeldes erhalten hatte. (13) Ebenso wenig war ausführlich beschrieben worden, wie die Pollen an der Ausbreitung über dieses spezielle Feld hinaus gehindert werden sollten. (14)

Wie sich herausstellte, war nicht nur die Genehmigung des Antrags voreilig, sondern auch der Antrag an sich. Wie in Kapitel 4 beschrieben, dauerte es noch mehrere Jahre, bis überhaupt irgendwelche gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden konnten, und noch länger, bis Mais transformiert werden konnte. Weil die Ambitionen der Antragsteller ihre technischen Kapazitäten überstiegen, konnten sie ihren Plan nie verwirklichen.

Dennoch verriet dieser Vorgang, dass das RAC zwar bereit war, den Geist aus der Flasche zu lassen, jedoch nicht gerüstet, das mit der angemessenen Sorgfalt zu tun – und der Situation nicht mehr gewachsen war. Ursprünglich war das Komitee dafür eingesetzt worden, sich mit eng umgrenzter biomedizinischer rDNA-Forschung zu befassen, doch jetzt war es auch dafür zuständig, beantragte Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen (und Mikroorganismen, die in ihren Anbau mit hineinspielten) zu beurteilen. Als das RAC schließlich weitere Freisetzungen genehmigte, regten sich in der Öffentlichkeit und im Kongress erneut Bedenken, denn offensichtlich sollten solche Freisetzungen von einer Behörde mit umfassenderer Fachkompetenz reguliert werden.

Allerdings schien auch keine andere Behörde der Aufgabe gewachsen zu sein. In einem Bericht eines Kongress-Unterausschusses aus dem Jahr 1983 heißt es: „… keine einzelne Behörde oder Instanz [besaß] sowohl die Fachkompetenz als auch die Autorität, die Umweltfolgen der Freisetzungen jeglicher Herkunft angemessen zu bewerten.“ (15) Der Bericht bezeichnete die Kapazität der Environmental Protection Agency (EPA) (Umweltschutzbehörde) als „unbekannt“, die Erfahrung des Department of Agriculture (USDA) (Landwirtschaftsministerium) als „begrenzt“ und die Fachkompetenz des RAC als „unzureichend“. In dem Bericht heißt es weiter, die USDA lege „eine Abneigung gegen die Aufsicht auf diesem Gebiet“ an den Tag. (16)

Zudem war das USDA nicht die einzige Bundesbehörde mit einer Abneigung gegen die Regulierung von GVOs. In Übereinstimmung mit der Politik der Reagan-Regierung begrüßten die Food and Drug Administration (FDA) und die National Science Foundation (eine für finanzielle Unterstützung von Forschung und Bildung zuständige Bundesbehörde) ebenfalls eine minimale Aufsicht; die NIH übernahmen zwar ein gewisses Monitoring, doch ihre Ansichten stimmten mit denen des Weißen Hauses überein; und auch sie wollten kein strenges Prüfungssystem einführen. (17)

Manipulierte Gene – Verdrehte Wahrheit

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