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I.Sinn und Zweck

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2Diese formalistischen Anforderungen sollen letztlich dazu dienen, die Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz zu wahren, aber auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs gemäß § 97 GWB.2 Letztlich gelten diese allgemeinen Vergabegrundsätze nicht nur für oberschwellige Verfahren, sondern auch für Vergabeverfahren mit nationaler Publizität.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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