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1.Gewährleistung von Wettbewerb
Оглавление39Die Gewährleistung von Wettbewerb mittels der Zuschlagskriterien wird in der Literatur als „formelhaft und bedeutungsschwach“ kritisiert.44 Tatsächlich ist ein eigener Inhalt der Formulierung über das sowieso schon existierende Wirtschaftlichkeitsgebot und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht erkennbar.45 Fälle, bei denen mittels Zuschlagskriterien der Wettbewerb ohne rechtlichen Grund eingeschränkt wird (etwa bei Verwendung von Zuschlagskriterien, die ohne rechtlich zulässigen Grund bestimmte (etwa regionale) Hersteller oder Produkte bevorzugen), erscheinen schon durch andere vergaberechtliche Regelungen (etwa die genannten Grundsätze oder das Gebot der produktneutralen Ausschreibung) wirksamer abgedeckt.