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A.Allgemeines
Оглавление1Während für Oberschellenvergaben (Bau- und Dienstleistungs-) Konzessionen inzwischen einheitlich in der KonzVgV geregelt und die bisherigen Regelungen der VOB/A hierzu entfallen sind, bestimmt § 23 VOB/A für Baukonzessions-Vergaben im Unterschwellenbereich die entsprechende Anwendung der §§ 1–22 VOB/A.