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II.Wirtschaftlich zugutekommende Bauleistungen

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5Mit der Vorschrift des § 1 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A wird u. a. an die EuGH-Entscheidung in der Rs. Helmut Müller9 angeknüpft, durch die die zuvor etwas ausufernde Ahlhorn-Rspr. des OLG Düsseldorf insoweit korrigiert wurde, dass nicht mehr jede in Verbindung zu einem Bauauftrag stehende Tätigkeit – wie der Ankauf von Grundstücken – dem Vergaberecht unterfällt.10 Soweit von einer unmittelbar wirtschaftlich dem öffentlichen Auftraggeber zugutekommenden Bauleistung gesprochen wird, rekurriert § 1 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A unmittelbar auf eine Formulierung des EuGH, wogegen keinerlei Bedenken bestehen.11

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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