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III.Öffentlicher Auftraggeber
Оглавление6Soweit in § 1 EU Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie in Abs. 2 VOB/A auf einen öffentlichen Auftraggeber Bezug genommen wird, knüpft die EU VOB/A an die gesamte vom EuGH zu §§ 98, 99 GWB entwickelte Dogmatik zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers an.12 Insofern ist auf die einschlägigen Kommentierungen zu den §§ 98, 99 GWB zu verweisen.