Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 375
Оглавление29Bei der Aufstellung der konkreten Eignungskriterien ist das grundsätzliche Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien zu beachten. Als Zuschlagskriterien dürfen danach keine Kriterien aufgestellt werden, die im Wesentlichen mit der Eignung der Bewerber bzw. Bieter zusammenhängen. Zuschlagskriterien dürfen allein auf die Wirtschaftlichkeit der Angebote gerichtet sein.21