Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 382

A.Allgemeines I.Anwendbarkeit

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1§ 3 EU VOB/A hat – genau genommen – keinen eigenständigen Anwendungsbereich mehr. Er wird von dem höherrangigen Recht des § 119 GWB, dessen Anwendbarkeit für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte aus § 115 GWB folgt, verdrängt. Allein die Tatsache, dass sich Zulässigkeitsvoraussetzungen und Ablauf der einzelnen Vergabearten für öffentliche Bauaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte gemäß § 2 Satz 1 VgV nicht aus den §§ 14 ff. VgV, sondern gemäß § 2 Satz 2 VgV aus Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019, das heißt aus den §§ 3a EU, 3b EU VOB/A ergeben, rechtfertigt die (deklaratorische) Aufnahme der Regelung in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die §§ 3a EU, 3b EU VOB/A stünden ansonsten quasi ohne ihre Einleitung.

2Um das Konzept, die Vergabe von Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte einheitlich in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen anstatt – wie im Bereich der Vergabe von Lieferaufträgen,1 Dienstleistungsaufträgen2 sowie von Verträgen über die Erbringung freiberuflicher Leistungen3 – in der Vergabeverordnung zu regeln, aufrechtzuerhalten, erfolgt an dieser Stelle eine Kommentierung des weitestgehend gleichlautenden § 3 EU VOB/A.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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